Auskunftsersuchen zum integrierten Schulentwicklungsplan
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Lyoner Straße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.09.2026.
- Verkehrssituation in Goldstein: Planung von Baustellen, Entlastung der Nebenstraße, Kommunikation von Sperrungen und Verkehrsleitung13.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter in Niederrad06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erhalt der Parkplätze im Bereich der Triftstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Lyoner Straße per E-MailBegründung
Schulentwicklungsplan Spätestens mit der Veröffentlichung der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main vom 30.09.2011 ist bekannt, dass das ursprünglich für eine Grundschule vorgesehene Gelände bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 872, Lyoner Straße, für einen Schulneubau im Lyoner Quartier, damals Bürostadt, nicht in Frage kommen kann, weil dieses Gelände in der Tagschutzzone 2 liegt. Im Versandpaket vom 19.05.2019 wird nun der Ortsbeirat 5 auf seine letzte Anfrage in dieser Sache mit dem Bericht 169/2019 folgendermaßen durch den Magistrat informiert: "Die Suche nach einem Standort für die Grundschule in Niederrad ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Es konnte bislang kein geeignetes Grundstück abschließend definiert werden. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit über die Ergebnisse berichten und der Stadtverordnetenversammlung notwendige Beschlussvorlagen zuleiten." Dieser Bericht ist für den Ortsbeirat nicht hinnehmbar. Daher wird der Magistrat und insbesondere das für den Erwerb von Grundstücken und dem Bau von Schulen zuständige Amt für Bau und Immobilien um folgende Auskunft gebeten:
- Welche Gelände wurden seit dem 30.09.2011 im Lyoner Quartier, der ehemaligen Bürostadt, auf Eignung als Standort für eine Grundschule geprüft? Sollten Grundstücke geprüft worden sein, bittet der Ortsbeirat 5 um eine tabellarische Übersicht der Gelände und eine Begründung warum das jeweilige Gelände entweder nicht geeignet war oder warum es nicht zu einem Kauf kam.
- Gab es in den vergangenen rund acht Jahren Projektentwickler/Investoren, die Konzepte für den Bau einer Grundschule an geeigneten Standorten für eine Grundschule in der Bürostadt geplant oder angeboten haben? Auch hier bittet der Ortsbeirat 5 um eine detaillierte Auflistung sowie der vom Amt unternommenen Anstrengungen zur Unterstützung solcher Projektentwickler/Investoren bzw. warum es eben diese nicht gab.
- Was gedenkt das Amt für Bau und Immobilien zu unternehmen, um bis spätestens Ende 2019 endlich einen lärm- und schadstoffarmen Standort im Lyoner Quartier gefunden zu haben und zumindest mit der Bauplanung zu beginnen? Begründung: Seit vielen Jahren ist bekannt, dass die ehemalige Bürostadt Niederrad in ein gemischtes Quartier umgewandelt wird und mindestens 10.000 Menschen dorthin ziehen werden. Seit genauso vielen Jahren ist also bekannt, dass dort eine Grundschule benötigt wird. Der im B-Plan vorgesehene Standort ist nicht geeignet, auch dies ist seit vielen Jahren bekannt. Es ist nicht verständlich warum es nicht gelungen ist, einen geeigneten Standort für eine Grundschule zu finden. Die Zeit drängt. Der Bericht B 169/2019 ist nicht nur unbefriedigend sondern eine Frechheit.
Inhalt
Antrag vom 07.06.2019, OF 1308/5
Betreff: Auskunftsersuchen zum integrierten Schulentwicklungsplan Spätestens mit der Veröffentlichung der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main vom 30.09.2011 ist bekannt, dass das ursprünglich für eine Grundschule vorgesehene Gelände bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 872, Lyoner Straße, für einen Schulneubau im Lyoner Quartier, damals Bürostadt, nicht in Frage kommen kann, weil dieses Gelände in der Tagschutzzone 2 liegt. Im Versandpaket vom 19.05.2019 wird nun der Ortsbeirat 5 auf seine letzte Anfrage in dieser Sache mit dem Bericht 169/2019 folgendermaßen durch den Magistrat informiert: "Die Suche nach einem Standort für die Grundschule in Niederrad ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Es konnte bislang kein geeignetes Grundstück abschließend definiert werden. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit über die Ergebnisse berichten und der Stadtverordnetenversammlung notwendige Beschlussvorlagen zuleiten." Dieser Bericht ist für den Ortsbeirat nicht hinnehmbar. Daher wird der Magistrat und insbesondere das für den Erwerb von Grundstücken und dem Bau von Schulen zuständige Amt für Bau und Immobilien um folgende Auskunft gebeten:
- Welche Gelände wurden seit dem 30.09.2011 im Lyoner Quartier, der ehemaligen Bürostadt, auf Eignung als Standort für eine Grundschule geprüft? Sollten Grundstücke geprüft worden sein, bittet der Ortsbeirat 5 um eine tabellarische Übersicht der Gelände und eine Begründung warum das jeweilige Gelände entweder nicht geeignet war oder warum es nicht zu einem Kauf kam.
- Gab es in den vergangenen rund acht Jahren Projektentwickler/Investoren, die Konzepte für den Bau einer Grundschule an geeigneten Standorten für eine Grundschule in der Bürostadt geplant oder angeboten haben? Auch hier bittet der Ortsbeirat 5 um eine detaillierte Auflistung sowie der vom Amt unternommenen Anstrengungen zur Unterstützung solcher Projektentwickler/Investoren bzw. warum es eben diese nicht gab.
- Was gedenkt das Amt für Bau und Immobilien zu unternehmen, um bis spätestens Ende 2019 endlich einen lärm- und schadstoffarmen Standort im Lyoner Quartier gefunden zu haben und zumindest mit der Bauplanung zu beginnen? Begründung: Seit vielen Jahren ist bekannt, dass die ehemalige Bürostadt Niederrad in ein gemischtes Quartier umgewandelt wird und mindestens 10.000 Menschen dorthin ziehen werden. Seit genauso vielen Jahren ist also bekannt, dass dort eine Grundschule benötigt wird. Der im B-Plan vorgesehene Standort ist nicht geeignet, auch dies ist seit vielen Jahren bekannt. Es ist nicht verständlich warum es nicht gelungen ist, einen geeigneten Standort für eine Grundschule zu finden. Die Zeit drängt. Der Bericht B 169/2019 ist nicht nur unbefriedigend sondern eine Frechheit.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 169 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2019BB 169Integrierter SchulentwicklungsplanMagistratsbericht
- 7. Juni 2019Sie sind hierOFOF 1308/5Auskunftsersuchen zum integrierten SchulentwicklungsplanOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. August 2019VV 1395Auskunftsersuchen zum integrierten SchulentwicklungsplanAnfrage
- 15. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 975Auskunftsersuchen zum integrierten SchulentwicklungsplanStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme