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Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in Preungesheim

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.05.2015, V 1362 entstanden aus Vorlage: OF 798/10 vom 04.05.2015

Betreff: Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in Preungesheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie eine möglichst kostengünstige aber wirkungsvolle Lärmschutzvorrichtung zwischen der Fußgängerbrücke über die Bundesautobahn 661 am Ende des Marbachwegs und der Brücke der K820/Goldpeppingstraße möglichst zeitnah errichtet werden kann.

Begründung: Das Teilstück der Bundesautobahn 661 oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in Preungesheim ist seit Jahren stark durch den Lärm der Autobahn beeinträchtig. Dennoch ist dieses Autobahnteilstück das einzige in Preungesheim, in dem es keinerlei Lärmschutzvorrichtungen gibt, obwohl aufgrund der Topographie und Bebauungsart die Lärmbelästigung äußerst hoch ist und der Lärm ungehindert weit nach Preungesheim hineinschallt. Die Autobahn bedingt so einen ständigen hohen Lärmpegel, der sich bei ungünstiger Windrichtung noch einmal beträchtlich erhöht und ausdehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2015OFOF 798/10Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 19. Mai 2015Sie sind hier
    VV 1362Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in Preungesheim
    Anfrage
  3. 17. August 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1178Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in PreungesheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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