Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in Preungesheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1178
Betreff: Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in Preungesheim Der Magistrat hat Verständnis für den Wunsch nach einer Lärmschutzvorrichtung an der in der Anfrage genannten Stelle. Bei der Überprüfung, ob eine Pflicht zur Lärmsanierung besteht stellte sich heraus, dass die erforderlichen Lärmsanierungswerte der "Richtlinie für straßenverkehrliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinie-StV) in dem vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Bereich nicht überschritten werden. Eine Pflicht zur Lärmsanierung durch die zuständige Straßenbauverwaltung (Hessen Mobil) besteht daher nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2015OFOF 798/10Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 19. Mai 2015VV 1362Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in PreungesheimAnfrage
- 17. August 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1178Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab