Hundekottütenspender im Stadtgebiet
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Kaiser-Sigmund-Straße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Versperrte Fußgängerfurt am Marbachweg durch Busse der Linie M3404.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Eckenheimer Landstraße: Gleiserneuerung ohne Klimaanpassung20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Beseitigung eines Altglascontainers an der Kaiser-Sigmund-Straße, Höhe Chorhaus18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Kaiser-Sigmund-Straße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 20.05.2010, V 1316 entstanden aus Vorlage: OF 1212/9 vom 06.05.2010
Betreff: Hundekottütenspender im Stadtgebiet Das geltende Frankfurter Stadtrecht verpflichtet Tierhalter, durch ihre Tiere verursachte Verunreinigungen in bestimmten Straßenbereichen unverzüglich zu beseitigen. Dies ist nur dann möglich, wenn auch entsprechende Behältnisse zeitnah zur Verfügung stehen. Generell ist zu beobachten, dass Hundebesitzer nicht immer einen Hundekotbeutel mit sich führen oder jedenfalls nicht immer in - möglicherweise schwer vorhersehbarer - Anzahl. Bewohner des Ortsbezirks haben sich daher an den Ortsbeirat mit der Bitte gewandt, den Bereich der Bertramswiese und der Grünfläche entlang der Kaiser-Sigmund-Straße mit Hundekottütenspendern auszustatten. Sie wären auch bereit, sich ehrenamtlich um die Befüllung der Spender zu kümmern. Ungeachtet dessen, dass dies ein begrüßenswertes Engagement darstellt, handelt es sich hier jedoch um ein stadtweit zu beobachtendes Problem. Für den Ortsbeirat ist daher zunächst von Interesse, ob es seitens des Magistrats schon einschlägige Überlegungen zur Steigerung der Akzeptanz und Befolgung des § 5 Absatz 4 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen in der Stadt Frankfurt gibt. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. dem Ortsbeirat Auskunft über seine Feststellungen bezüglich der Befolgung des Gebots der Beseitigung der durch Tiere verursachten Verunreinigungen im Straßenbereich durch die Tierhalter zu erteilen; 2. ferner darzustellen, ob es Überlegungen zur Aufstellung von Hundekottütenspendern im Stadtgebiet gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2010OFOF 1212/9Hundekotbeutel im StadtgebietOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Mai 2010Sie sind hierVV 1316Hundekottütenspender im StadtgebietAnfrage
- 22. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1043Hundekottütenspender im StadtgebietStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen