Hundekotbeutel im Stadtgebiet
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Das geltende Frankfurter Stadtrecht verpflichtet Tierhalter, durch ihre Tiere verursachten Verunreinigungen in bestimmten Straßenbereichen unverzüglich zu beseitigen. Dies ist nur dann möglich, wenn auch entsprechende Behältnisse zeitnah zur Verfügung stehen. Generell ist zu beobachten, dass Hundebesitzer nicht immer einen Hundekotbeutel mit sich führen oder jedenfalls nicht immer in - möglicherweise schwer vorhersehbarer - Anzahl. Bewohner des Ortsbezirks haben sich daher an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, den Bereich der Bertramswiese und der Grünfläche entlang der Kaiser-Sigmund-Strasse mit Hundekotbeuteln auszustatten. Sie wären auch bereit, sich ehrenamtlich um die Befüllung der Spender zu kümmern. Ungeachtet dessen, dass dies ein begrüßenswertes Engagement darstellt, handelt es sich hier jedoch um ein stadtweit zu beobachtendes Problem. Für den Ortsbeirat ist daher zunächst von Interesse, ob es seitens des Magistrats schon einschlägige Überlegungen zur Steigerung der Akzeptanz und Befolgung des § 5 Absatz 4 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen … in der Stadt Frankfurt gibt. Der Magistrat wird daher gebeten, - dem Ortsbeirat Auskunft über seine Feststellungen bzgl. der Befolgung des Gebots der Beseitigung der durch Tiere verursachten Verunreinigungen im Straßenbereich durch die Tierhalter zu erteilen; - ferner darzustellen, ob es Überlegungen zur Aufstellung von Hundekotspendern im Stadtgebiet gibt.
Inhalt
Antrag vom 06.05.2010, OF 1212/9
Betreff:
Hundekotbeutel im Stadtgebiet
Das geltende Frankfurter Stadtrecht verpflichtet Tierhalter, durch ihre Tiere verursachten Verunreinigungen in bestimmten Straßenbereichen unverzüglich zu beseitigen. Dies ist nur dann möglich, wenn auch entsprechende Behältnisse zeitnah zur Verfügung stehen. Generell ist zu beobachten, dass Hundebesitzer nicht immer einen Hundekotbeutel mit sich führen oder jedenfalls nicht immer in - möglicherweise schwer vorhersehbarer - Anzahl.
Bewohner des Ortsbezirks haben sich daher an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, den Bereich der Bertramswiese und der Grünfläche entlang der Kaiser-Sigmund-Strasse mit Hundekotbeuteln auszustatten. Sie wären auch bereit, sich ehrenamtlich um die Befüllung der Spender zu kümmern. Ungeachtet dessen, dass dies ein begrüßenswertes Engagement darstellt, handelt es sich hier jedoch um ein stadtweit zu beobachtendes Problem. Für den Ortsbeirat ist daher zunächst von Interesse, ob es seitens des Magistrats schon einschlägige Überlegungen zur Steigerung der Akzeptanz und Befolgung des § 5 Absatz 4 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen … in der Stadt Frankfurt gibt.
Der Magistrat wird daher gebeten,
- dem Ortsbeirat Auskunft über seine Feststellungen bzgl. der Befolgung des Gebots der Beseitigung der durch Tiere verursachten Verunreinigungen im Straßenbereich durch die Tierhalter zu erteilen;
- ferner darzustellen, ob es Überlegungen zur Aufstellung von Hundekotspendern im Stadtgebiet gibt.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2010Sie sind hierOFOF 1212/9Hundekotbeutel im StadtgebietOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Mai 2010VV 1316Hundekottütenspender im StadtgebietAnfrage
- 22. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1043Hundekottütenspender im StadtgebietStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung)