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Hundekottütenspender im Stadtgebiet

Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2010, ST 1043

Betreff:

Hundekottütenspender im Stadtgebiet

Zu Ziffer 1:

Die Problematik der Bürgerbeschwerden zum Thema Hundekot ist dem Magistrat bekannt. Im Rahmen von Bestreifungen durch die eingesetzten Fachbehörden ist festzustellen, dass die Akzeptanz der Beseitigungspflicht von Verunreinigungen durch Hundekot erfahrungsgemäß relativ gering ist. Dies betrifft alle Stadtteile.

Da eine permanente Kontrolle aller Stadtgebiete aufgrund der vielfältigen Aufgabenbereiche der Stadtpolizei des Ordnungsamtes aus personalwirtschaftlichen Gründen leider nicht möglich ist, unterliegt der Nachweis über derartige Verstöße dem Zufallsprinzip. Eine Streife der Stadtpolizei müsste in dem Augenblick vor Ort sein, an dem ein Verstoß gegen die Beseitigungspflicht beobachtet wird, damit dieser anschließend auch geahndet werden kann.

Um diesem Verhalten Einhalt zu gebieten, werden gezielte Schwerpunktkontrollen an bekannten Beschwerdebrennpunkten in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt durchgeführt. Diese Maßnahmen sollen eine höhere Akzeptanz bei den Hundehaltern hervorrufen. Hierzu können Informationen von den Bürgerinnen und Bürger hilfreich sein, wenn betroffenen Örtlichkeiten mit möglichst detaillierten Angaben zu den Verursachern und der Zeitpunkt des Auftretens der Stadtpolizei bekannt sind. Dies wäre von großem Nutzen, da viele Hundehalter oft zur gleichen Zeit Ihre Hunde ausführen. Auf diese Weise lassen sich gezielte Kontrollen noch effektiver organisieren, was sich unter den Tierhaltern auch herumsprechen würde.

Zu Ziffer 2:

Erfahrungen mit den bereits aufgestellten Hundekottütenspendern in den Stadtteilen haben gezeigt, dass diese teilweise angenommen werden und in diesen Fällen der Hundekot auch in die Tüten aufgenommen wird. Der Beutel samt Inhalt wird jedoch anschließend oftmals in die Grünanlagen geworfen, wenn gerade kein Abfallbehälter in der Nähe zu finden ist.

Vielfach ist auch zu beobachten, dass die Kotbeutel von Personen missbräuchlich verwendet werden, welche gar keine Hunde ausführen. Beispielsweise werden die

Beutel einfach aus den Automaten gerissen und in die umliegenden Grünanlagen verteilt oder anderweitig zweckentfremdet. Daher sind aufgefüllte Behälter sehr schnell wieder leer, so dass das Angebot für die Hundehalter tatsächlich oft nicht gegeben ist. Kürzere Befüllintervalle verursachen allerdings noch höhere Kosten, ohne dass eine Veränderung der beschriebenen Situation erkennbar wäre.

Eine flächendeckende Aufstellung von Spenderbehältern wird aus den vorgenannten Gründen nicht erfolgen. Daher werden zusätzliche Behälter nur noch sehr restriktiv aufgestellt, wenn ein Bedarf dargelegt wird. Die Aufstellung erfolgt zunächst probeweise. Sie ist nur möglich, wenn sich hierfür Bürgerinnen und Bürger bereit erklären, in ehrenamtlicher Tätigkeit (sogenannte "Patenschaft“) die Betreuung und Befüllung der Automaten mit von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Tüten sicherzustellen. Diesbezüglich wird um Benennung der Paten gegenüber dem Grünflächenamt gebeten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Mai 2010OFOF 1212/9Hundekotbeutel im StadtgebietOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. Mai 2010VV 1316Hundekottütenspender im StadtgebietAnfrage
  3. 22. Juli 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    STST 1043Hundekottütenspender im Stadtgebiet
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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