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Bewohnerparken in der Siedlung Westhausen

Vorlagentyp: V
201 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

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Begründung

Westhausen Seit Jahren ist der Parkdruck in der Siedlung Westhausen enorm und mehrfach wurde der Wunsch nach der Ausweisung einer Bewohnerparkzone geäußert. Allerdings konnte bislang nicht verlässlich ermittelt werden, ob eine Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner der Einführung einer Bewohnerparkzone positiv gegenübersteht. Nunmehr wurde eine solche Befragung durchgeführt. Insgesamt wurden 379 Personen befragt, von denen sich 340 für eine Bewohnerparkzone und nur 39 dagegen ausgesprochen haben. Der Ortsbeirat geht daher davon aus, dass in der Siedlung eine Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner eine Bewohnerparkzone befürworten. Allerdings ist in den meisten Straßen der Siedlung das Parken nur auf einer Straßenseite gestattet. Die Umsetzung des bisher praktizierten Modells (eine Straßenseite Bewohnerparken/eine Straßenseite freies Parken) ließe sich in Westhausen mithin nur schwer umsetzen. Nun gibt es aber Pläne der Stadt, die Zahl der Bewohnerparkzonen deutlich auszuweiten und ein geändertes Verfahren (Bornheimer Modell) anzuwenden, bei dem die gesamte Bewohnerparkzone von den Besitzerinnen und Besitzern eines Bewohnerparkausweises genutzt werden kann, während andere Nutzerinnen und Nutzer zu bestimmten Zeiten Parkgebühren zahlen müssen.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 14.05.2019, V 1283 entstanden aus Vorlage: OF 358/7 vom 25.03.2019

Betreff: Bewohnerparken in der Siedlung Westhausen Seit Jahren ist der Parkdruck in der Siedlung Westhausen enorm und mehrfach wurde der Wunsch nach der Ausweisung einer Bewohnerparkzone geäußert. Allerdings konnte bislang nicht verlässlich ermittelt werden, ob eine Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner der Einführung einer Bewohnerparkzone positiv gegenübersteht. Nunmehr wurde eine solche Befragung durchgeführt. Insgesamt wurden 379 Personen befragt, von denen sich 340 für eine Bewohnerparkzone und nur 39 dagegen ausgesprochen haben. Der Ortsbeirat geht daher davon aus, dass in der Siedlung eine Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner eine Bewohnerparkzone befürworten. Allerdings ist in den meisten Straßen der Siedlung das Parken nur auf einer Straßenseite gestattet. Die Umsetzung des bisher praktizierten Modells (eine Straßenseite Bewohnerparken/eine Straßenseite freies Parken) ließe sich in Westhausen mithin nur schwer umsetzen. Nun gibt es aber Pläne der Stadt, die Zahl der Bewohnerparkzonen deutlich auszuweiten und ein geändertes Verfahren (Bornheimer Modell) anzuwenden, bei dem die gesamte Bewohnerparkzone von den Besitzerinnen und Besitzern eines Bewohnerparkausweises genutzt werden kann, während andere Nutzerinnen und Nutzer zu bestimmten Zeiten Parkgebühren zahlen müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat zunächst um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Hält der Magistrat die Siedlung Westhausen grundsätzlich für geeignet, um Bewohnerparken einzuführen?
  2. Würde die Siedlung in mehrere Zonen unterteilt, oder als einheitliche Zone behandelt?
  3. Wie schnell könnte der Magistrat das Bewohnerparken einführen, wenn sich der Ortsbeirat dafür entscheidet? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Dezember 2017STST 2474Entwicklung eines Verkehrskonzeptes für die Siedlung WesthausenStellungnahme
  2. 25. März 2019OFOF 358/7Bewohnerparken in der Siedlung WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
  3. 14. Mai 2019Sie sind hier
    VV 1283Bewohnerparken in der Siedlung Westhausen
    Anfrage
  4. 9. September 2019STST 1768Bewohnerparken in der Siedlung WesthausenStellungnahme
  5. 11. Juni 2021OFOF 26/7Bewohner-Parkzonen in Westhausen vorrangig einrichtenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  6. 29. Juni 2021OMOM 343Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichtenDirektanregung
  7. 25. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 201 WochenSTST 1980Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichtenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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