Bewohnerparken in der Siedlung Westhausen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Westhausen Seit Jahren ist der Parkdruck in der Siedlung Westhausen enorm und mehrfach wurde der Wunsch nach der Ausweisung einer Bewohnerparkzone geäußert. Allerdings konnte bislang nicht verlässlich ermittelt werden, ob eine Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner der Einführung einer Bewohnerparkzone positiv gegenübersteht. Nunmehr wurde eine solche Befragung durchgeführt. Insgesamt wurde 379 Personen befragt, von denen sich 340 für eine Bewohnerparkzone und nur 39 dagegen ausgesprochen haben. Der Ortsbeirat geht daher davon aus, dass in der Siedlung eine Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner eine Bewohnerparkzone befürworten. Allerdings ist in den meisten Straßen der Siedlung das Parken nur auf einer Straßenseite gestattet. Die Umsetzung des bisher praktizierten Modells (eine Straßenseite Bewohnerparken/ eine Straßenseite freies Parken) ließe sich in Westhausen mithin nur schwer umsetzen. Nun gibt es aber Pläne der Stadt die Zahl der Bewohnerparkzonen deutlich auszuweiten und ein geändertes Verfahren (Bornheimer Modell) anzuwenden, bei dem die gesamte Bewohnerparkzone von den Besitzerinnen und Besitzern eines Bewohnerparkausweises genutzt werden kann, während andere Nutzerinnen und Nutzer zu bestimmten Zeiten Parkgebühren zahlen müssen.
Inhalt
Antrag vom 25.03.2019, OF 358/7
Betreff: Bewohnerparken in der Siedlung Westhausen Seit Jahren ist der Parkdruck in der Siedlung Westhausen enorm und mehrfach wurde der Wunsch nach der Ausweisung einer Bewohnerparkzone geäußert. Allerdings konnte bislang nicht verlässlich ermittelt werden, ob eine Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner der Einführung einer Bewohnerparkzone positiv gegenübersteht. Nunmehr wurde eine solche Befragung durchgeführt. Insgesamt wurde 379 Personen befragt, von denen sich 340 für eine Bewohnerparkzone und nur 39 dagegen ausgesprochen haben. Der Ortsbeirat geht daher davon aus, dass in der Siedlung eine Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner eine Bewohnerparkzone befürworten. Allerdings ist in den meisten Straßen der Siedlung das Parken nur auf einer Straßenseite gestattet. Die Umsetzung des bisher praktizierten Modells (eine Straßenseite Bewohnerparken/ eine Straßenseite freies Parken) ließe sich in Westhausen mithin nur schwer umsetzen. Nun gibt es aber Pläne der Stadt die Zahl der Bewohnerparkzonen deutlich auszuweiten und ein geändertes Verfahren (Bornheimer Modell) anzuwenden, bei dem die gesamte Bewohnerparkzone von den Besitzerinnen und Besitzern eines Bewohnerparkausweises genutzt werden kann, während andere Nutzerinnen und Nutzer zu bestimmten Zeiten Parkgebühren zahlen müssen. Dies vorausgeschickt bitten der Ortsbeirat zunächst um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Hält der Magistrat die Siedlung Westhausen grundsätzlich für geeignet, um Bewohnerparken einzuführen?
- Würde die Siedlung in mehrere Zonen unterteilt, oder als einheitliche Zone behandelt?
- Wie schnell könnte der Magistrat das Bewohnerparken einführen, wenn sich der Ortsbeirat dafür entscheidet?Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2017STST 2474Entwicklung eines Verkehrskonzeptes für die Siedlung WesthausenStellungnahme
- 25. März 2019Sie sind hierOFOF 358/7Bewohnerparken in der Siedlung WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
- 14. Mai 2019VV 1283Bewohnerparken in der Siedlung WesthausenAnfrage
- 9. September 2019STST 1768Bewohnerparken in der Siedlung WesthausenStellungnahme
- 11. Juni 2021OFOF 26/7Bewohner-Parkzonen in Westhausen vorrangig einrichtenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 29. Juni 2021OMOM 343Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichtenDirektanregung
- 25. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 201 WochenSTST 1980Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme