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Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen?

Vorlagentyp: V
26 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 07.05.2019, V 1254 entstanden aus Vorlage: OF 931/1 vom 25.03.2019

Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen? Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, ob der Magistrat über ein Leerstandskataster bzw. ein Leerstandsmanagement verfügt, um auf Eigentümer beratend zuzugehen mit dem Ziel, neuen Wohnraum oder Flächen für Schulen, Gewerbe o. Ä. zu schaffen. Sollte der Magistrat über kein solches Instrument verfügen, wird dieser aufgefordert, ein solches zu installieren.

Begründung: Vor allem im Ortsbezirk 1 besteht hohe Nachfrage nach Wohnraum, Schulen und Gewerbeflächen. Zugleich ist in verschiedenen Stadtteilen zu beobachten, dass Gebäude nicht vermietet bzw. nicht bewohnt sind oder gewerbliche und ehemalige städtische Flächen leer stehen (z. B. das ehemalige Sozialrathaus Gallus). Gerade im Hinblick auf die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und beim Neubau/Planen von Schulen muss hier seitens der Stadt mehr Initiative und gezielte Koordination gezeigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. März 2019OFOF 931/1Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Mai 2019Sie sind hier
    VV 1254Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen?
    Anfrage
  3. 9. September 2019STST 1745Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen?Stellungnahme
  4. 20. September 2019Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1900Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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