Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen?
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1745
Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen? Der Magistrat verfügt für Wohnraum weder über ein "Leerstandskataster" noch über ein "Leerstandsmanagement". Um Leerstand systematisch aufzunehmen und ggf. "auf Eigentümer beratend zuzugehen", bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bspw. in Form eines Wohnraumzweckentfremdungsverbots durch das Land Hessen. Nachdem aktuell keine Ermächtigung besteht, hat der Magistrat derzeit keine rechtliche Grundlage, um systematische Erhebungen von Leerstand durchzuführen. Derzeit ist eine solche Datenerhebung als rechtswidrig anzusehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2019OFOF 931/1Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2019VV 1254Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen?Anfrage
- 9. September 2019Sie sind hierSTST 1745Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen?Stellungnahme
- 20. September 2019Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1900Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab