Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen?
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1900
Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen? Der Magistrat verfügt für Wohnraum weder über ein "Leerstandskataster" noch über ein "Leerstandsmanagement". Um Leerstand systematisch aufzunehmen und ggf. "auf Eigentümer beratend zuzugehen", bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bspw. in Form eines Wohnraumzweckentfremdungsverbots durch das Land Hessen. Nachdem aktuell keine Ermächtigung besteht, hat der Magistrat derzeit keine rechtliche Grundlage, um systematische Erhebungen von Leerstand durchzuführen. Derzeit ist eine solche Datenerhebung als rechtswidrig anzusehen. Die Stabstelle Mieterschutz erhält aber in unregelmäßigen Abständen Hinweise von Bürgern über leerstehende Wohnungen und geht diesen auch nach. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt geht hinsichtlich leerstehender Gewerbeflächen, die durch Hinweise oder eigene Beobachtungen festgestellt wurden, bereits punktuell auf Eigentümer mit dem Angebot der Unterstützung bei der Wiederbelegung zu. Auch können Eigentümer selbstständig bei der Wirtschaftsförderung einen Leerstand melden. Bei dazu passenden Gesuchen, die der Wirtschaftsförderung vorliegen, werden Anbieter und Nachfrager miteinander in Kontakt gebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2019OFOF 931/1Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2019VV 1254Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen?Anfrage
- 9. September 2019STST 1745Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen?Stellungnahme
- 20. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1900Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 1 einführen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab