Streckenleistungsfähigkeit der Straßenbahnstrecke in der Friedberger Landstraße und weiter bis Konstablerwache und Börneplatz sowie auf der Altstadtstrecke…
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Streckenleistungsfähigkeit der Straßenbahnstrecke in der Friedberger Landstraße und weiter bis Konstablerwache und Börneplatz sowie auf der Altstadtstrecke über Römer zum Hauptbahnhof
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Straßenbahnstrecke in der Friedberger Landstraße und weiter bis Konstablerwache und Börneplatz sowie auf der Altstadtstrecke über Römer zum Hauptbahnhof Im Zusammenhang mit den beabsichtigten Umbauten der U-Bahnlinie U5 wird in der Öffentlichkeit darüber gestritten, ob die Straßenbahnstrecke von der Friedberger Landstraße her kommend über die Konstablerwache und die Altstadt bereits mit den bisherigen Linien einschließlich der Buslinien 30 und 36 sowie der neuen Linie 18 an der Kapazitätsgrenze angelangt ist und folgerichtig dort keine weitere Linie über diese Schienen-/Streckenverbindung geführt werden könne. Dies ist ein wesentliches Argument gegen eine künftige oberirdische Führung der U5 zum Hauptbahnhof und weiter ins Europaviertel als Straßenbahn.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 09.03.2010, V 1243 entstanden aus Vorlage: OF 614/1 vom 05.03.2010
Betreff: Streckenleistungsfähigkeit der Straßenbahnstrecke in der Friedberger Landstraße und weiter bis Konstablerwache und Börneplatz sowie auf der Altstadtstrecke über Römer zum Hauptbahnhof Im Zusammenhang mit den beabsichtigten Umbauten der U-Bahnlinie U5 wird in der Öffentlichkeit darüber gestritten, ob die Straßenbahnstrecke von der Friedberger Landstraße her kommend über die Konstablerwache und die Altstadt bereits mit den bisherigen Linien einschließlich der Buslinien 30 und 36 sowie der neuen Linie 18 an der Kapazitätsgrenze angelangt ist und folgerichtig dort keine weitere Linie über diese Schienen-/Streckenverbindung geführt werden könne. Dies ist ein wesentliches Argument gegen eine künftige oberirdische Führung der U5 zum Hauptbahnhof und weiter ins Europaviertel als Straßenbahn. Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat, bei dem Betreiber dieser städtischen Schieneninfrastruktur, der VGF, in Erfahrung zu bringen, 1. welcher minimale Zeitabstand zwischen zwei Fahrten auf den genannten Streckenabschnitten als technische Leistungsfähigkeit angesehen wird (Höchste Fahrtendichte ohne zeitliche Puffer); 2. welcher minimale Zeitabstand zwischen zwei Fahrten auf den genannten Streckenabschnitten als betriebliche Leistungsfähigkeit angesehen wird (Höchste Fahrtendichte mit zeitlichen Puffern zum Verspätungsabbau usw.); 3. wie die vom langjährigen VDV-Vorsitzenden (Herrn Ludwig, Karlsruhe) vertretene Ansicht, dass ein störungsfreier Straßenbahnbetrieb noch bei einem Fahrtenabstand von ca. 90 Sekunden auf einer der Altstadtstrecke vergleichbaren Strecke vertretbar ist (Stammstrecke der Straßenbahn durch die Fußgängerzone der Karlsruher Innenstadt), durch die VGF bewertet wird und welche Konsequenzen sich daraus für die Aussagen zu den Fragen 1. und 2. ergeben.
Begründung: Der Ortsbeirat 1, möchte über die Antworten zu diesen Fragen zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2010OFOF 614/1Streckenleistungsfähigkeit der Straßenbahnstrecke in der Friedberger Landstraße und weiter bis Konstablerwache und Börneplatz sowie auf der Altstadtstrecke über Römer zum HauptbahnhofOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 9. März 2010Sie sind hierVV 1243Streckenleistungsfähigkeit der Straßenbahnstrecke in der Friedberger Landstraße und weiter bis Konstablerwache und Börneplatz sowie auf der Altstadtstrecke über Römer zum HauptbahnhofAnfrage
- 12. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 682Streckenleistungsfähigkeit der Straßenbahnstrecke in der Friedberger Landstraße und weiter bis Konstablerwache und Börneplatz sowie auf der Altstadtstrecke über Römer zum HauptbahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen