Kein Ende für die U5 an der Konstablerwache
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Fortführung der U5 bis zum Hauptbahnhof war eine der zentralen verkehrspolitischen Forderungen die der Ortsbeirat 1 bereits vor geraumer Zeit erhoben hat. Die diskutierte Kappung der U5 hätte zur Folge, dass:
- Zeitverluste durch Umsteigen entstehen und damit die Attraktivität der Linie abnimmt 2. die Zugfolge im Bereich zwischen Konstablerwache und Hauptbahnhof ausgedünnt würde 3. ein Endbahnhof für die Stadtbahn des Europaviertels im Bereich des Hauptbahnhofs gebaut werden muss 4. die Chance, eine neue, moderne und stadtteilverbindende Strecke zu schaffen, aus klein-geistigen Gründen vertan wird. Die oberirdische Führung einer „Straßenbahn" U5 über die Altstadtstrecke hätte zur Folge, dass: 1. die „Straßenbahn" durch die geschützen Wallanlagen geführt und dafür wertvolles in nerstädtisches Grün gefällt werden müsste 2. der Spielplatz „Roter Platz" teilweise abzureissen ist 3. die bestehenden Haltestellen der Altsstadtstrecke sowie die Haltestellen Konstablerwache, Hauptbahnhof, Platz der Republik, Güterplatz in einem aufwändigem Verfahren vollkommen neu geplant und gebaut werden müssen, da weder Strecke noch Haltepunkte für einen Straßenbahnbetrieb in Doppeltraktion ausgelegt sind 4. die Kapazität der Altstadtstrecke durch Errichtung von trennenden Schutzzäunen und Sperren usw. stark erhöht werden muss, da sich dann 3 Straßenbahnlinien und die U-Bahn die Strecke teilen würden und ja irgendwie alle 1,6 Minuten ein Zug auf der Strecke geführt werden soll 5. bei Störungen auf der Altstadtstrecke die U5 massive Probleme bekommt, da auch auf der Umleitungsstrecke über Sachsenhausen / Allerheiligentor der Betrieb in Doppeltraktion weitestgehend nicht möglich ist.
Inhalt
Antrag vom 16.02.2010, OF 608/1
Betreff:
Kein Ende für die U5 an der Konstablerwache
Der Magistrat wird aufgefordert, Pläne die eine Kappung der U-Bahnlinie U5 an der Konstablerwache, oder eine oberirdische Verbindung zwischen dem Bereich Scheffeleck über Altstadtstrecke und Güterplatz vorsehen, eine klare Absage zu erteilen und eine attraktive durchgängige Verbindung mit neuen bequemen und behindertengerechten Fahrzeugen nunmehr rasch und nachhaltig zu verfolgen.
Begründung:
Die Fortführung der U5 bis zum Hauptbahnhof war eine der zentralen verkehrspolitischen Forderungen die der Ortsbeirat 1 bereits vor geraumer Zeit erhoben hat. Die diskutierte Kappung der U5 hätte zur Folge, dass:
- Zeitverluste durch Umsteigen entstehen und damit die Attraktivität der Linie abnimmt 2. die Zugfolge im Bereich zwischen Konstablerwache und Hauptbahnhof ausgedünnt würde 3. ein Endbahnhof für die Stadtbahn des Europaviertels im Bereich des Hauptbahnhofs gebaut werden muss 4. die Chance, eine neue, moderne und stadtteilverbindende Strecke zu schaffen, aus klein-geistigen Gründen vertan wird. Die oberirdische Führung einer "Straßenbahn" U5 über die Altstadtstrecke hätte zur Folge, dass: 1. die "Straßenbahn" durch die geschützen Wallanlagen geführt und dafür wertvolles in nerstädtisches Grün gefällt werden müsste 2. der Spielplatz "Roter Platz" teilweise abzureissen ist 3. die bestehenden Haltestellen der Altsstadtstrecke sowie die Haltestellen Konstablerwache, Hauptbahnhof, Platz der Republik, Güterplatz in einem aufwändigem Verfahren vollkommen neu geplant und gebaut werden müssen, da weder Strecke noch Haltepunkte für einen Straßenbahnbetrieb in Doppeltraktion ausgelegt sind 4. die Kapazität der Altstadtstrecke durch Errichtung von trennenden Schutzzäunen und Sperren usw. stark erhöht werden muss, da sich dann 3 Straßenbahnlinien und die U-Bahn die Strecke teilen würden und ja irgendwie alle 1,6 Minuten ein Zug auf der Strecke geführt werden soll 5. bei Störungen auf der Altstadtstrecke die U5 massive Probleme bekommt, da auch auf der Umleitungsstrecke über Sachsenhausen / Allerheiligentor der Betrieb in Doppeltraktion weitestgehend nicht möglich ist. Nebenvorlage: Antrag vom 05.03.2010, OF 614/1 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2010Sie sind hierOFOF 608/1Kein Ende für die U5 an der KonstablerwacheOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. März 2010OMOM 4004Kein Ende für die U5 an der KonstablerwacheDirektanregung
- 17. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 729Kein Ende für die U5 an der KonstablerwacheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Annahme bei einer Enthaltung SPD