Zum Bebauungsplan B 847 „Rund um den Henninger Turm“
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Auskunftsersuchen vom 15.01.2010, V 1192 entstanden aus Vorlage: OF 950/5 vom 04.01.2010
Betreff: Zum Bebauungsplan B 847 "Rund um den Henninger Turm" Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Inwieweit ist bereits die Untersuchung zur Gründung des Henninger Turmes erfolgt?
- Inwieweit ist die Untersuchung fortgeschritten, ob die Statik des Turmes für das Einziehen von Geschossdecken zur Errichtung von Wohnungen ausreichend ist? Begründung: Der Henninger Turm soll aufgrund politischen Willens mit einer ausgeweiteten Sockelbebauung optimiert werden. Um diesen politischen Willen sicherzustellen ist an dieser Stelle Klarheit über Statik und Kosten zu schaffen. Wir bitten hierzu um weitere Informationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2009OFOF 928/5Anfragen zum Bebauungsplan B 847 .Rund um den Henninger Turm.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 4. Januar 2010OFOF 950/5Zum Bebauungsplan B 847 .Rund um den Henninger Turm.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. Januar 2010Sie sind hierVV 1192Zum Bebauungsplan B 847 „Rund um den Henninger Turm“Anfrage
- 22. März 2010Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 454Zum Bebauungsplan B 847 "Rund um den Henninger Turm"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen