Verzicht auf großflächigen Einzelhandel im Gebiet des Henninger Turmes
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Aus der jetzt vorliegenden Planung ist nicht erkennbar welche Ziele verfolgt werden. In einem Kerngebiet sind Wohnungen nur ausnahmsweise, großflächiger Einzelhandel aber generell zulässig. Dies würde den vorhandenen Einzelhandel z.B. in der Schweitzerstraße negativ beeinflussen.
Inhalt
Antrag vom 04.12.2009, OF 942/5
Betreff:
Verzicht auf großflächigen Einzelhandel im Gebiet des Henninger Turmes
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung die Planungsziele des Kerngebietes im Bereich des Henninger Turmes näher zu definieren und insbesondere großflächigen Einzelhandel auszuschließen und die Größe auf 800m2 zu beschränken.
Begründung:
Aus der jetzt vorliegenden Planung ist nicht erkennbar welche Ziele verfolgt werden. In einem Kerngebiet sind Wohnungen nur ausnahmsweise, großflächiger Einzelhandel aber generell zulässig. Dies würde den vorhandenen Einzelhandel z.B. in der Schweitzerstraße negativ beeinflussen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Dezember 2009 brachte SPD im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein.