Anfragen zum Bebauungsplan B 847 .Rund um den Henninger Turm.
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Zu
- In der Begründung zum Bebauungsplan wurde unter Pkt 3.1 den auf den Regionalplan Südhessen 2000 eingegangen. Keinen Eingang in die Begründung des Bebauungsplanes fand der in Aufstellung befindliche Regionale Flächennutzungsplan, der 2011 in Kraft treten wird. Nach dem künftigen Regionalen Flächennutzungsplan wird das südöstliche Teilgebiet im Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens liegen. Hiervon sind darüber hinaus drei weitere bebaute Wohnquartiere in diesem Plan sowie weitere vorhanden Wohnquartiere außerhalb des künftigen Bebauungsplanes betroffen. Es wäre weltfremd die Erweiterung des Fughafens zu ignorieren. Deshalb bitten wir die Begründung des Bebauungsplanes dahingehend zu ergänzen. Zu
- Der Henninger Turm soll aufgrund des politischen Willens mit einer ausgeweiteten Sockelbebauung optimiert werden. Um diesen politischen Willen sicher zu stellen, ist hier Klarheit über Statik und Kosten zu schaffen. Zu
- Der Architekt des Henninger Turmes ist ein gewisser Karl Lieser. Dieser ist als Befürworter des NS Regimes bekannt (vgl. Jürgen John, Horst Möller, Thomas Schaarschmidt „Die NS Gaue“ Seite 181). Durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 847: „ Rund um den Henninger Turm“ kommt dem Henninger Turm - besonders aufgrund der städtebaulichen Dominanz des Henninger Turmes - eine wesentliche Bedeutung zu. Deshalb wird es erforderlich, mehr über den fast unbekannten Architekten dieses Wahrzeichens der Stadt zu erfahren. Wir bitten hierzu um weitere Informationen.
Inhalt
Antrag vom 20.11.2009, OF 928/5
Betreff:
Anfragen zum Bebauungsplan B 847 "Rund um den Henninger Turm"
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu beantworten:
- Wie wurde dem Regionalen Flächennutzungsplan bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Rechnung getragen, wurde der Siedlungsbeschränkungsbereich berücksichtigt?
- Inwieweit ist die Untersuchung der Gründung des Henninger Turmes bereits erfolgt?
- Inwieweit ist die Untersuchung fortgeschritten, ob die Statik des Turmes für das Einziehen von Geschossdecken zur Errichtung von Wohnungen ausreichend ist?
- Weiterhin interessieren den Ortsbeirat Erkenntnisse zur beruflichen und persönlichen Vita des Architekten des Henninger Turms, fand hier eine Auseinandersetzung mit dem biografischen Hintergrund statt?
Begründung:
Zu
- In der Begründung zum Bebauungsplan wurde unter Pkt 3.1 den auf den Regionalplan Südhessen 2000 eingegangen. Keinen Eingang in die Begründung des Bebauungsplanes fand der in Aufstellung befindliche Regionale Flächennutzungsplan, der 2011 in Kraft treten wird. Nach dem künftigen Regionalen Flächennutzungsplan wird das südöstliche Teilgebiet im Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens liegen. Hiervon sind darüber hinaus drei weitere bebaute Wohnquartiere in diesem Plan sowie weitere vorhanden Wohnquartiere außerhalb des künftigen Bebauungsplanes betroffen.
Es wäre weltfremd die Erweiterung des Fughafens zu ignorieren.
Deshalb bitten wir die Begründung des Bebauungsplanes dahingehend zu ergänzen.
Zu 2. Der Henninger Turm soll aufgrund des politischen Willens mit einer ausgeweiteten Sockelbebauung optimiert werden. Um diesen politischen Willen sicher zu stellen, ist hier Klarheit über Statik und Kosten zu schaffen.
Zu 4. Der Architekt des Henninger Turmes ist ein gewisser Karl Lieser. Dieser ist als Befürworter des NS Regimes bekannt (vgl. Jürgen John, Horst Möller, Thomas Schaarschmidt "Die NS Gaue“ Seite 181).
Durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 847: " Rund um den Henninger Turm“ kommt dem Henninger Turm - besonders aufgrund der städtebaulichen Dominanz des Henninger Turmes - eine wesentliche Bedeutung zu. Deshalb wird es erforderlich, mehr über den fast unbekannten Architekten dieses Wahrzeichens der Stadt zu erfahren.
Wir bitten hierzu um weitere Informationen.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2009, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2009Sie sind hierOFOF 928/5Anfragen zum Bebauungsplan B 847 .Rund um den Henninger Turm.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 4. Januar 2010OFOF 950/5Zum Bebauungsplan B 847 .Rund um den Henninger Turm.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. Januar 2010VV 1192Zum Bebauungsplan B 847 „Rund um den Henninger Turm“Anfrage
- 22. März 2010Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 454Zum Bebauungsplan B 847 "Rund um den Henninger Turm"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 211 ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 1638 ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 942/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 928/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 929/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Kenntnis) zu 4. CDU und SPD gegen GRÜNE, FAG und FDP (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) zu 8. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung); 5 CDU (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme