Zum Bebauungsplan B 847 "Rund um den Henninger Turm"
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2010, ST 454
Betreff:
Zum Bebauungsplan B 847 "Rund um den Henninger Turm"
Die Grundstückseigentümerin hat bereits im August 2006 eine Machbarkeitsstudie mit dem Titel "QUO VADIS, HENNINGER TURM?" zur Klärung der Revitalisierungsmöglichkeiten des Henninger Turms erstellen lassen. Zu ihrem Aufbau enthält die Studie folgende einleitende Erläuterung:
"Die Studie versteht sich als Systemuntersuchung, die die strukturellen, statischen und konstruktiven Gegebenheiten des Gebäudes ebenso berücksichtigt wie die bauordnungsrechtlichen Belange (Hessische Bauordnung/HBO, Hochhausrichtlinie/HHR, Arbeitsstättenverordnung/ArbStättVO) und die Anforderungen, die sich aus bestimmten Nutzungsprofilen ergeben."
Daraus ist abzuleiten, dass die statischen Grundbedingungen für eine Revitalisierung des Turmes bereits für verschiedene Nutzungsvarianten vorgeprüft wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2009OFOF 928/5Anfragen zum Bebauungsplan B 847 .Rund um den Henninger Turm.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 4. Januar 2010OFOF 950/5Zum Bebauungsplan B 847 .Rund um den Henninger Turm.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. Januar 2010VV 1192Zum Bebauungsplan B 847 „Rund um den Henninger Turm“Anfrage
- 22. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 454Zum Bebauungsplan B 847 "Rund um den Henninger Turm"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab