Toilettenanlage Pfaffenwiese
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 12.01.2010, V 1174 entstanden aus Vorlage: OF 1338/6 vom 21.12.2009
Betreff: Toilettenanlage Pfaffenwiese Kürzlich wurde der Ortsbeirat 6 darüber informiert, dass die öffentliche Toilettenanlage an der Pfaffenwiese ersatzlos abgerissen werden soll. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat:
- Wann wurde zuletzt in diese Toilettenanlage investiert, wie viel Geld wurde dabei ausgegeben und welche Arbeiten wurden ausgeführt?
- Was hat sich geändert, dass die Entscheidung heute sinnvoll erscheint, eine seit vielen Jahrzehnten bestehende Toilettenanlage nicht weiter zu unterhalten?
- Haben Anwohner der Toilettenanlage Einfluss auf diese Entscheidung des Magistrats genommen?
- Beabsichtigt der Magistrat als Ersatz dafür, dass fast überall an Haltestellen und Bahnhöfen die Toilettenanlagen abgeschafft wurden, in Zukunft in Bussen, Straßenbahnen, U- oder S-Bahnen Toiletten einzurichten? Begründung: Die Entscheidung des Magistrats erscheint überraschend. Vor nicht allzu langer Zeit war eine Sanierung der Anlage vorgeschlagen worden. Es stellt sich die Frage, was den Meinungswechsel hervorgerufen hat, und wie man sich die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne Toiletten vorstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2009OFOF 1338/6Toilettenanlage PfaffenwieseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Januar 2010Sie sind hierVV 1174Toilettenanlage PfaffenwieseAnfrage
- 3. März 2010Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 363Toilettenanlage PfaffenwieseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen