Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 14.07.2014, V 1078 entstanden aus Vorlage: OF 165/14 vom 14.07.2014
Betreff: Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen zum o. g. Thema Auskunft zu geben, um bereits im Vorfeld Vermutungen vorzubeugen bzw. Missverständnisse auszuräumen.
- Wie hoch ist die Gesamtsumme der zukünftig erhobenen Straßenreinigungsabgaben?
- Wie hoch in der Summe pro Jahr ist der Anteil des Dienstleisters für die Straßenreinigung?
- Wie hoch ist der 20 prozentige Anteil in Euro pro Jahr, den die Stadt zukünftig aufgrund des Urteils des VGH für die Straßenreinigung Übernimmt?
- Verbilligt sich die Straßenreinigung für den einzelnen Bürger?
- Wie berechnet sich zukünftig der Abgabensatz pro Quadratmeter?
- Auf welcher Grundlage (Grundstücksfläche, anteilige Straßenflächen usw.) werden die Abgaben zukünftig berechnet?
- Nach welcher Formel (Quadratmeter, Quadratwurzel usw.) werden die Abgaben zukünftig berechnet?
- Wie werden Eckgrundstücke zukünftig behandelt?
- Wie werden Hinterlieger zukünftig behandelt?
- Ist in § 5 Absatz 1 mit dem Textteil "dem seinerzeit geltenden Satzungsrecht tatsächlich zugrunde lag" der Bescheid vor 2005 gemeint? Begründung: Aus den uns hierzu vorliegenden Unterlagen entstanden diverse Fragen, die zumindest kurzfristig erörtert bzw. geklärt werden sollten, um auch Fragen unserer Mitbürger beantworten zu können. Das Thema hat für alle Bürger eine große Bedeutung, da eigentlich alle Bürger von der Abgabe tangiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2014MM 1128. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 14. Juli 2014Sie sind hierVV 1078Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt FrankfurtAnfrage
- 14. Juli 2014OFOF 165/14Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1377Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen