Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu den folgenden Fragen zum o. g. Thema Auskunft zu geben, um bereits im Vorfeld Vermutungen vorzubeugen bzw. Missverständnisse auszuräumen.
- Wie hoch ist die Gesamtsumme der zukünftig erhobenen Straßenreinigungsabgaben?
- Wie hoch in Summe / Jahr ist der Anteil des Dienstleisters für die Straßenreinigung?
- Wie hoch ist der 20 % Anteil in € pro Jahr, den die Stadt zukünftig aufgrund des Urteils des VGH für die Straßenreinigung Übernimmt?
- Verbilligt sich die Straßenreinigung für den einzelnen Bürger?
- Wie berechnet sich zukünftig der Abgabensatz pro m2?
- Auf welcher Grundlage (Grundstücksfläche, anteilige Straßenflächen, usw.) werden die Abgaben zukünftig berechnet?
- Nach welcher Formel (m2, Quadrat Wurzel, usw.) werden die Abgaben zukünftig berechnet?
- Wie werden Eckgrundstücke zukünftig behandelt?
- Wie werden Hinter Lieger zukünftig behandelt?
- Ist in § 5, Absatz 1 dem "seinerzeit geltenden Satzungsrecht tatsächlich zugrunde lag" der Bescheid vor 2005 gemeint? Begründung: Aus den uns hierzu vorliegenden Unterlagen entstanden diverse Fragen die zumindest kurzfristig erörtert bzw. geklärt werden sollten, um auch Fragen unserer Mitbürger beantworten zu können. Das Thema hat für alle Bürger eine große Bedeutung, da eigentlich alle Bürger von der Abgabe tangiert werden.
Inhalt
Antrag vom 14.07.2014, OF 165/14
Betreff: Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu den folgenden Fragen zum o. g. Thema Auskunft zu geben, um bereits im Vorfeld Vermutungen vorzubeugen bzw. Missverständnisse auszuräumen.
- Wie hoch ist die Gesamtsumme der zukünftig erhobenen Straßenreinigungsabgaben?
- Wie hoch in Summe / Jahr ist der Anteil des Dienstleisters für die Straßenreinigung?
- Wie hoch ist der 20 % Anteil in € pro Jahr, den die Stadt zukünftig aufgrund des Urteils des VGH für die Straßenreinigung Übernimmt?
- Verbilligt sich die Straßenreinigung für den einzelnen Bürger?
- Wie berechnet sich zukünftig der Abgabensatz pro m2?
- Auf welcher Grundlage (Grundstücksfläche, anteilige Straßenflächen, usw.) werden die Abgaben zukünftig berechnet?
- Nach welcher Formel (m2, Quadrat Wurzel, usw.) werden die Abgaben zukünftig berechnet?
- Wie werden Eckgrundstücke zukünftig behandelt?
- Wie werden Hinter Lieger zukünftig behandelt?
- Ist in § 5, Absatz 1 dem "seinerzeit geltenden Satzungsrecht tatsächlich zugrunde lag" der Bescheid vor 2005 gemeint? Begründung: Aus den uns hierzu vorliegenden Unterlagen entstanden diverse Fragen die zumindest kurzfristig erörtert bzw. geklärt werden sollten, um auch Fragen unserer Mitbürger beantworten zu können. Das Thema hat für alle Bürger eine große Bedeutung, da eigentlich alle Bürger von der Abgabe tangiert werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 112 Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2014MM 1128. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 14. Juli 2014VV 1078Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt FrankfurtAnfrage
- 14. Juli 2014Sie sind hierOFOF 165/14Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1377Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme