Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus Dornbusch
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Auskunftsersuchen vom 09.10.2003, V 1033
entstanden aus Vorlage: OF 822/9 vom 08.10.2003
Betreff:
Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus Dornbusch
Vorgang:
M 155/01; B 624/03
Wir fragen den Magistrat:
- Sind in der Bauplanungs- und Genehmigungsphase die in der Vorlage M 155/01 genannten DIN-Normen berücksichtigt worden und wie sahen diese aus?
- Wenn ja, warum kamen diese nicht zur Ausführung?
- Liegt eventuell ein Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen vor?
- Gilt hier eine Verpflichtung zur Nachbesserung?
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2003BB 624Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschMagistratsbericht
- 8. Oktober 2003OFOF 822/9Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Oktober 2003Sie sind hierVV 1033Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschAnfrage
- 9. Oktober 2003OAOA 1408Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus Dornbusch Bericht des Magistrats vom 04.08.2003, B 624Anregung
- 7. Mai 2004BB 302Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschMagistratsbericht
- 5. November 2004Antwort des Magistrats · nach 66 WochenBB 716Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen