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Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus Dornbusch

Vorlagentyp: V
66 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 09.10.2003, V 1033

entstanden aus Vorlage: OF 822/9 vom 08.10.2003

Betreff:

Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus Dornbusch

Vorgang:

M 155/01; B 624/03

Wir fragen den Magistrat:

  1. Sind in der Bauplanungs- und Genehmigungsphase die in der Vorlage M 155/01 genannten DIN-Normen berücksichtigt worden und wie sahen diese aus?
  2. Wenn ja, warum kamen diese nicht zur Ausführung?
  3. Liegt eventuell ein Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen vor?
  4. Gilt hier eine Verpflichtung zur Nachbesserung?

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. August 2003BB 624Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschMagistratsbericht
  2. 8. Oktober 2003OFOF 822/9Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 9. Oktober 2003Sie sind hier
    VV 1033Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus Dornbusch
    Anfrage
  4. 9. Oktober 2003OAOA 1408Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus Dornbusch Bericht des Magistrats vom 04.08.2003, B 624Anregung
  5. 7. Mai 2004BB 302Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschMagistratsbericht
  6. 5. November 2004Antwort des Magistrats · nach 66 WochenBB 716Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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