Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus Dornbusch
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Antrag vom 08.10.2003, OF 822/9
Betreff:
Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus Dornbusch
Vorgang:
M 155/01
- B 624 vom 4.8.03 wird zurückgewiesen. Begründung : In der M155 vom 30.07.2001, betreffs der Anpassung der Behinderten- Bauleitlinien an die weiterentwickelte DIN 18024-1 und 18024 -2 wird ausgeführt , dass der Magistrat beauftragt wird , diese Bestimmungen bei der Planung und Realisierung städtischer Baumaßnahmen zu berücksichtigen.
- Wir fragen den Magistrat: 1. Sind in der Bauplanungs- und Genehmigungsphase diese DIN-Normen berücksichtigt worden und wie sahen diese aus? 2. Wenn ja, warum kamen diese nicht zur Ausführung ? 3. Liegt eventuell ein Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen vor? 4. Gilt hier eine Verpflichtung zur Nachbesserung? Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.08.2003, B 624 Zuständige Ortsbeiräte: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2003BB 624Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschMagistratsbericht
- 8. Oktober 2003Sie sind hierOFOF 822/9Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Oktober 2003VV 1033Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschAnfrage
- 9. Oktober 2003OAOA 1408Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus Dornbusch Bericht des Magistrats vom 04.08.2003, B 624Anregung
- 7. Mai 2004BB 302Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschMagistratsbericht
- 5. November 2004Antwort des Magistrats · nach 66 WochenBB 716Behindertengerechter Zugang zum Bürgeramt im Haus DornbuschMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme