Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine vorläufige Stellungnahme zu den Änderungen des 2. Bauabschnitts der Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße abgegeben. Es wird vorgeschlagen, den Fußgängerüberweg in der Leonhardsgasse durch eine Gehwegverlängerung zu ersetzen, während weitere Punkte noch intern abgestimmt werden müssen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Leonhardsgasse — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.09.2026.
- Sanierung der Fahrbahndecke und Erneuerung des Gehwegs in der Gwinnerstraße in Richtung Leonhardsgasse29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Pfandringe für Fechenheim und Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Absolutes Böllerverbot in AltSeckbach10.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Leonhardsgasse per E-MailStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Zu
- Der vorhandene Fußgängerüberweg in der Leonhardsgasse wird nicht entfallen, sondern durch eine durchgängige Verlängerung des Gehwegs parallel zum Fahrbahnrand mit abgesenktem Bordstein ersetzt. Die ein- und abbiegenden Fahrzeuge sind an dieser Stelle wartepflichtig analog einer Hofzufahrt. Zu 2. und
- Zu diesen Punkten gibt es noch magistratsinternen Abstimmungsbedarf. Eine abschließende Stellungnahme binnen der vorgegebenen Frist ist daher leider nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2021OFOF 146/11Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Januar 2022OMOM 1300Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher StraßeDirektanregung
- 19. April 2022Sie sind hierSTST 962Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorpla-nung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher StraßeStellungnahme
- 14. Oktober 2022STST 2412Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorpla-nung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher StraßeStellungnahme
- 24. März 2023Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 809Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab