Sanierung der Fahrbahndecke und Erneuerung des Gehwegs in der Gwinnerstraße in Richtung Leonhardsgasse
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Zusammenfassung
Die Anregung betrifft die Sanierung der Fahrbahndecke und des Gehwegs in der Gwinnerstraße in Richtung Leonhardsgasse, die aufgrund des gravierenden baulichen Zustands sowie der hohen Verkehrsbelastung dringend erforderlich ist. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die notwendigen Maßnahmen zurzeitnahen Sanierung einzuleiten.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 11.01.2027 antworten. Noch 67 Tage.Warum?
Leonhardsgasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Ankündigung, dass in der Hochstädter Straße nach Abbiegen, in Richtung Industriegebiet (also Pfeil nach rechts), ein Zebrastreifen folgt!10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Pfandringe für Fechenheim und Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Absolutes Böllerverbot in AltSeckbach10.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Der Magistrat wird gebeten, den Zustand der Fahrbahndecke für Autos und Fahrräder sowie des Gehwegs in der Gwinnerstraße in Richtung Leonhardsgasse zu überprüfen und die notwendigen Maßnahmen zur zeitnahen Sanierung einzuleiten. Insbesondere sollen die stark beschädigte Fahrbahndecke sowie der vorhandene Gehweg auf dem betreffenden Abschnitt erneuert bzw. grundlegend saniert werden.
Begründung
Der Abschnitt der Gwinnerstraße in Richtung Leonhardsgasse ist eine wichtige und stark frequentierte Verkehrsverbindung. Er wird unter anderem von den Buslinien 41 und 44 befahren. Aufgrund der dortigen Endhaltestelle kommt es regelmäßig zu An- und Abfahrten der Linienbusse. Die damit verbundene hohe Verkehrsbelastung hat über die Jahre deutliche Spuren an der Fahrbahndecke hinterlassen. Darüber hinaus dient die Straße als Zufahrt zur Hammer-Ranch, zum Kleingartenverein sowie zu den dort vorhandenen öffentlichen Parkplätzen. Entsprechend wird dieser Straßenabschnitt nicht nur durch den Linienverkehr, sondern auch durch Anlieger, Besucherinnen und Besucher sowie weitere Verkehrsteilnehmer regelmäßig genutzt. Auch der unmittelbar an der Straße verlaufende Gehweg befindet sich mittlerweile in einem sehr schlechten und teilweise desolaten Zustand. Die Oberfläche weist zahlreiche Beschädigungen und Unebenheiten auf. Dadurch ist die Nutzung insbesondere für Menschen mit Gehhilfen oder Rollatoren sowie für Eltern mit Kinderwagen erheblich erschwert. Teilweise ist eine sichere und komfortable Nutzung nur noch eingeschränkt möglich. Der Gehweg hat zudem eine wichtige Funktion für die Naherholung. Er wird nicht nur von Fahrgästen auf dem Weg zur Bushaltestelle genutzt, sondern auch von Bürgerinnen und Bürgern für Spaziergänge entlang des Naturschutzgebiets Seckbacher Ried. Die Sanierung von Fahrbahn und Gehweg ist daher nicht nur aufgrund des sichtbaren schlechten baulichen Zustands erforderlich, sondern auch im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, die ÖPNV-Nutzung und die Aufenthalts- und Erholungsqualität des Bereichs. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um Prüfung und zeitnahe Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen sowie um Information über das weitere Vorgehen und den vorgesehenen Zeitrahmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Oktober 2026 richtete Ortsbeirat 11 diese Direktanregung an den Magistrat.