Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt Änderungen zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße, insbesondere die Errichtung von Fußgängerüberwegen und die Verwendung von klimafreundlichem Asphalt. Diese Maßnahmen sollen die Sicherheit der Fußgänger erhöhen und die Erreichbarkeit der Bushaltestellen verbessern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Leonhardsgasse — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.09.2026.
- Sanierung der Fahrbahndecke und Erneuerung des Gehwegs in der Gwinnerstraße in Richtung Leonhardsgasse29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Pfandringe für Fechenheim und Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Absolutes Böllerverbot in AltSeckbach10.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Leonhardsgasse per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Änderungen in die finale Planung zum 2. Bauabschnitt, zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg, aufzunehmen:
- Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Einmündung der Leonhardsgasse in die Wilhelmshöher Straße
- Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Wilhelmshöher Straße in Höhe Hausnummer 168
- Die Verwendung eines klimafreundlichen, hellen Asphalts
Begründung
Zur sicheren Querung der Straßen durch Fußgänger/innen, auch wegen der Erreichbarkeit der beiden Bushaltestellen Draisbornstraße, sind die beantragten Fußgängerüberwege notwendig und zweckmäßig. Zumal es nicht nachzuvollziehen ist, dass der aktuell vorhandene Fußgängerüberweg in der Leonhardsgasse ersatzlos entfallen soll. Klimafreundlicher Asphalt nimmt den Regen auf und hat eine bis zu 8 Grad Celsius geringere Wärmeabstrahlung als herkömmlicher Asphalt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2021Sie sind hierOFOF 146/11Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Januar 2022OMOM 1300Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher StraßeDirektanregung
- 19. April 2022STST 962Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorpla-nung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher StraßeStellungnahme
- 14. Oktober 2022STST 2412Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorpla-nung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher StraßeStellungnahme
- 24. März 2023Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 809Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme