Beleuchtung zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 961
Betreff: Beleuchtung zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße Bei dem benannten parkähnlichen Verkehrsabschnitt handelt es sich um eine Grünanlage. In Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde werden Grünanlagen innerhalb der Stadt Frankfurt am Main aus Umwelt- und Naturschutzgründen nicht beleuchtet. Ausnahmen hiervon sind nur in streng geregelten Ausnahmefällen möglich. Aus diesem Grund lehnt der Magistrat die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Grünanlage zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2012OFOF 119/7Beleuchtungseinrichtung zwischen der Seelenberger Straße und der AlexanderstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. März 2012OMOM 1022Beleuchtungseinrichtung zwischen der Seelenberger Straße und der AlexanderstraßeDirektanregung
- 15. Juni 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 961Beleuchtung zwischen der Seelenberger Straße und der AlexanderstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab