Beleuchtungseinrichtung zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße
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Neues zu Alexanderstraße per E-MailBegründung
Seelenberger Straße und der Alexanderstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der begrünten Verkehrsfläche zwischen der Seelenberger und der Alexander Straße eine Beleuchtung anzubringen. Begründung: Zwischen der Seelenberger Straße und der Alexander Straße befindet sich ein parkähnlicher Verkehrsabschnitt; das ehemals als Kinderspielplatz angelegte Areal wird beidseits von Mehrfamilienhäusern umschlossen. Der Abschnitt wird regelmäßig von Passanten und Radfahrern frequentiert und dient als Verbindungsweg zwischen den beiden Straßen. Über die gesamte Distanz von ca. 100 m sind keinerlei Beleuchtungseinrichtungen gegeben. Durch die umliegenden Flächen wird ebenfalls kein Licht erzeugt, so dass es komplett dunkel ist. Für Benutzer des Verbindungswegs, insbesondere für Schulkinder, ist der Weg bei Dunkelheit unsicher. Auf Grund der geschilderten Umstände sowie aus Sicherheitsgründen ist eine Beleuchtung erforderlich.
Inhalt
Antrag vom 06.03.2012, OF 119/7
Betreff: Beleuchtungseinrichtung zwischen der Seelenberger Straße und der Alexanderstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der begrünten Verkehrsfläche zwischen der Seelenberger und der Alexander Straße eine Beleuchtung anzubringen.
Begründung: Zwischen der Seelenberger Straße und der Alexander Straße befindet sich ein parkähnlicher Verkehrsabschnitt; das ehemals als Kinderspielplatz angelegte Areal wird beidseits von Mehrfamilienhäusern umschlossen. Der Abschnitt wird regelmäßig von Passanten und Radfahrern frequentiert und dient als Verbindungsweg zwischen den beiden Straßen. Über die gesamte Distanz von ca. 100 m sind keinerlei Beleuchtungseinrichtungen gegeben. Durch die umliegenden Flächen wird ebenfalls kein Licht erzeugt, so dass es komplett dunkel ist. Für Benutzer des Verbindungswegs, insbesondere für Schulkinder, ist der Weg bei Dunkelheit unsicher. Auf Grund der geschilderten Umstände sowie aus Sicherheitsgründen ist eine Beleuchtung erforderlich.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2012Sie sind hierOFOF 119/7Beleuchtungseinrichtung zwischen der Seelenberger Straße und der AlexanderstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. März 2012OMOM 1022Beleuchtungseinrichtung zwischen der Seelenberger Straße und der AlexanderstraßeDirektanregung
- 15. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 961Beleuchtung zwischen der Seelenberger Straße und der AlexanderstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme