Einrichtung von Trinkbrunnen im Ortsbezirk 8
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Einrichtung von Trinkbrunnen im Ortsbezirk 8 als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. Die Standorte werden in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern geprüft, um den Bedarf und die Realisierbarkeit zu gewährleisten. Ziel ist es, die Trinkwasserversorgung im öffentlichen Raum zu verbessern.
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Alfred-Brehm-Platz — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.09.2026.
- Verkehrssicherheit Zobelstraße und Am Tiergarten22.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wasserspielgeräte: Spielend erfrischen und Umgebung kühlen19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Standortvorschläge: Mobile Grüne Zimmer 202613.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Alfred-Brehm-Platz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Trinkwasserbrunnen sind eine geeignete Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. Der Magistrat wird die vom Ortsbeirat 8 vorgeschlagenen Standorte mit in die bereits umfängliche Liste potentieller weiterer Trinkwasserbrunnenstandorte aufnehmen und zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden.
Die Auswahl der Standorte erfolgt in Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern und Institutionen entsprechend dem Überwärmungspotential des Platzes / der Umgebung, dem Bedarf an Trinkwasser an diesem Ort (z.B. nicht in der Nähe des Wohnortes der Nutzerinnen und Nutzer, kein weiterer Trinkwasserbrunnen in fußläufiger Nähe, längerer Aufenthalt von Personen, hohe Nutzungswahrscheinlichkeit) und der Realisierbarkeit (mögliche Wasserleitungen, geeigneter Standort, Beschaffenheit des Untergrundes etc.). Zur Abstimmung und zum Austausch mit zu beteiligenden Ämtern und Institutionen wurde eine "AG Trinkbrunnen" gebildet.
Die Installation eines Trinkwasserbrunnens kostet je nach Örtlichkeit und den vorhandenen Rahmenbedingungen rund 30T€ - 50T€. Der jährliche Unterhalt für Wasser, Pflege und Beprobung beträgt rund 5T€ pro Trinkwasserbrunnen.
Die Finanzierung zur Errichtung eines Trinkwasserbrunnens im Ortsbezirk 8 könnte aus den Etatanträgen E228/2022, E167/2022, E71/2022 erfolgen.
Nach dem Bau von insgesamt 7 Trinkwasserbrunnen durch den Magistrat in 2022/2023 sollen in diesem Jahr und den Folgejahren weitere Trinkwasserbrunnen gebaut werden. Hierzu erfolgt zunächst die Beauftragung eines externen Ingenieurbüros zur Bauplanung und Bauleitung sowie die detaillierte Standortprüfung durch die zu beteiligenden Ämter und Institutionen.
Ob ein finanzieller Ausgleich nach dem Konnexitätsprinzip zu erwarten ist kann nicht beurteilt werden.
Die Versorgung mit Trinkwasser im öffentlichen Raum ist in Bereichen in denen eine große Dichte an Lokalen und Einkaufsmöglichkeiten vorhanden ist, auch über die Ausweitung des kostenlosen "Refill-Angebotes" möglich. Unternehmen und Privatpersonen können ebenso Trinkwasserbrunnen auf eigenem Gelände errichten. Sind diese öffentlich zugänglich, kann die Installation von Trinkwasserbrunnen neben weiteren Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu 50% durch das städtische Förderprogramm "Klimabonus" Klimabonus | Stadt Frankfurt am Main bezuschusst werden.
Der Magistrat teilt weiterhin mit, dass die Mainova AG die Stadt Frankfurt am Main mit ihrer bisher gesammelten Erfahrung und Expertise unterstützt. Für kleinere technische Fragen und eine Notfallunterstützung wurde die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH beauftragt. Diese Leistung umfasst nicht die Errichtung und die Unterhaltung der Trinkwasserbrunnen.
Die Kosten für die sechs durch die Mainova AG betriebenen Trinkwasserbrunnen trägt die Stadt Frankfurt am Main. Diese befinden sich an folgenden Standorten:
- Francois-Mitterrand-Platz
- Kaiserstraße Höhe der Hausnummer 79
- Alfred-Brehm-Platz (Zoo)
- Liebfrauenstraße
- Große Bockenheimer Straße
- Wasser-Lehrpfad im Wasserpark Friedberger Landstraße
Zurzeit befindet sich ein weiterer Standort in der Planung und Umsetzung. Dieser befindet sich am neuen Busbahnhof am Hauptbahnhof.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2022OFOF 192/8Einrichtung von Trinkbrunnen im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. September 2022OFOF 198/8Einrichtung von Trinkbrunnen im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. Oktober 2022VV 519Einrichtung von Trinkbrunnen im Ortsbezirk 8Anfrage
- 17. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 948Einrichtung von Trinkbrunnen im Ortsbezirk 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab