Altglas-Tonnen für Gastronomiebetriebe kostenlos bereitstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat sich mit der Bereitstellung von Altglas-Tonnen für Gastronomiebetriebe beschäftigt. Aufgrund des Verpackungsgesetzes sind Gastronomiebetriebe bereits an den Entsorgungskosten beteiligt, weshalb eine kostenlose Bereitstellung nicht möglich ist. Die FES bietet jedoch kostenpflichtige Tonnen an.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde festgelegt, dass die Finanzierung der Entsorgungskosten durch den Hersteller eines Produktes getragen werden müssen. Ein Ziel des VerpackG ist, dass Hersteller bereits im Herstellungsprozess die Entsorgung im Fokus haben. Hersteller der Produkte sind verpflichtet über sogenannte "Beteiligungsentgelte" Beträge für die Entsorgung an die Dualen Systeme zu entrichten. Es ist davon auszugehen, dass diese Beträge auf die Endverbraucher:innen umgelegt werden.
Der oder die Käufer:in zahlt damit bereits beim Einkauf anteilig die Entsorgung des Verpackungsmaterials. In Altglascontainern wird Verpackungsmüll nach dem Verpackungsgesetz gesammelt, sie sind somit Teil des Dualen Systems.
Diese Regelung lässt keine Maßnahme zu, die Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet, die Entsorgung von Altglas kostenpflichtig durchzuführen, da sie - genau wie private Endverbraucher:innen - bereits beim Kauf für die Beseitigung der Verpackung zahlen.
Einer kostenlosen Bereitstellung von Altglasbehältern für bestimmte Personenkreise (über die vorhandenen Glascontainer hinaus) müsste durch die Dualen Systeme erfolgen. Aufgrund der deutlich höheren Leerungskosten für zusätzliche separate Glastonnen ist davon auszugehen, dass die Systeme dies nicht umsetzen werden.
Dennoch bietet die FES Gastronomiebetrieben die Möglichkeit an, kostenpflichtige Tonnen bereit zu stellen. Hierzu können sich Interessierte direkt an den Vertrieb der FES wenden.
Perspektivisch befürwortet der Magistrat, dass sukzessive alle Altglascontainer mit Füllstandsensoren ausgestattet werden. Diese informieren das Entsorgungsunternehmen, wenn eine kritische Füllmenge erreicht ist, um somit die Koordinierung der Abfuhr der Altglascontainer zu optimieren.
Sofern Anwohner:innen einer Lärmbelästigung ausgesetzt sind, können sie rund um die Uhr an jedem Tag in der Woche die Stadtpolizei unter der Telefonnummer 069 212 44044 erreichen. Diese überprüft, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt und kann ggf. diesbezüglich ein Verfahren in die Wege leiten.
Sofern Ortsbeiräte Anregungen zum Aufstellen von (weiteren) Altglascontainern haben, werden diese gebeten, sich direkt an die FES zu wenden.
Die Kontaktdaten lauten:
Servicetelefon: 0800 2008007-0, Servicetelefax: 069 212-31323
E-Mail: services@fes-frankfurt.de, Webseite: www.fes-frankfurt.de
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Dezember 2022BB 450Glastonnen für GastronomiebetriebeMagistratsbericht
- 30. Januar 2023OFOF 655/5Altglas-Tonnen für Gastronomiebetriebe kostenlos bereitstellenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Februar 2023OMOM 3616Altglas-Tonnen für Gastronomiebetriebe kostenlos bereitstellenDirektanregung
- 17. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 920Altglas-Tonnen für Gastronomiebetriebe kostenlos bereitstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab