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Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen Gemeinde

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat festgestellt, dass das denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Pfarrkirche St. Mauritius im Eigentum der katholischen Kirchengemeinde steht und keine aktuellen Verkaufs- oder Umbaupläne vorliegen. Zudem sieht der Magistrat keinen Bedarf für eine weitere Kindertagesstätte in Schwanheim, weshalb eine Übernahme und Sanierung des Gebäudes nicht gerechtfertigt ist.

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Stellungnahme des Magistrats

Das denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Pfarrkirche St. Mauritius in der Straße Am Abtshof 2 steht im Eigentum der katholischen Kirchengemeinde St. Jakobus, die dort eine Kindertagesstätte betreibt. Die barocke Saalkirche von 1686 mit dreiseitigem Schluss wurde nach dem Neubau der katholischen Kirche St. Mauritius profaniert und umgenutzt. Neben der Kindertagesstätte ist ein Teil der ehemaligen Kirchenräume als Versammlungsraum erhalten. Konkrete aktuelle Veräußerungs- oder Umbaupläne sind dem Magistrat nicht bekannt, insbesondere war die Liegenschaft nicht Bestandteil eines vom Bistum Limburg angebotenen Immobilienpakets. Nach Informationen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) ermittelt die KEG mbH derzeit im Rahmen des kommunalen Liegenschaftsfonds und eines Vorentwurfs eine potenzielle Umnutzung als Wohngebäude für das Objekt, um einen Kaufpreis zu ermitteln und anbieten zu können. Es ist davon auszugehen, dass eine Entwicklung der Liegenschaft nur unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erfolgen kann, sodass ein Abbruch mit Neubau an dieser Stelle ausgeschlossen ist. Der Ortsbeirat teilt in seiner Anregung mit, dass die bestehende Kindertagesstätte verlagert und an anderer Stelle weiterbetrieben werden soll. Dem ABI ist kein Bedarf für eine weitere Kita in Schwanheim bekannt. In der Praxis werden solche Gebäude von einem Investor umgebaut und dann an freie Träger vermietet, das Stadtschulamt ist bei solchen Vorgängen regelmäßig eingebunden, da von dort auch die entsprechende Zulassung für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung erteilt werden muss. Aus den genannten Gründen stellte sich die Frage nach dem Ziel eines Erwerbs der Liegenschaft durch die Stadt Frankfurt am Main. Dem Magistrat ist es aufgrund der zur Verfügung stehenden personellen und wirtschaftlichen Ressourcen nicht möglich, im Stadtgebiet Immobilien zu erwerben und zu entwickeln, wenn dies nicht zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben notwendig ist. Die Erhaltung von Gottesdiensträumen ist keine solche Aufgabe. Hier ist vielmehr davon auszugehen, dass diese Aufgabe dem derzeitigen Eigentümer der Liegenschaft obliegt. Der Magistrat geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass nicht zuletzt aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes der vorhandene Versammlungsraum von der katholischen Kirchengemeinde erhalten werden wird, solange er von den Gemeindemitgliedern genutzt wird. Zur Verfügung stehende kommunale Mittel werden gerade in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation ausschließlich zur Umsetzung gesetzlich vorgegebener kommunaler Aufgaben eingesetzt. Dies wäre hier die Schaffung einer weiteren Kindertagesstätte. Für eine solche sieht der Magistrat an dieser Stelle wie bereits ausgeführt keinen Bedarf, der die Übernahme und Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes rechtfertigen würde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. November 2020OFOF 1425/6Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen GemeindeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. November 2020OMOM 6905Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen GemeindeDirektanregung
  3. 12. März 2021STST 592Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen GemeindeStellungnahme
  4. 26. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 909Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen Gemeinde
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen