Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen Gemeinde
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Erwerb des ehemaligen Schwesternhauses in Schwanheim zu prüfen, um die öffentliche Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudes zu sichern. Dies ist wichtig, da die Gemeindemitglieder befürchten, dass das Gebäude durch private Nutzung verloren geht und es in Schwanheim an Begegnungsorten für Senioren und Jugendliche mangelt.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Stadt Frankfurt das ehemalige Schwesternhaus in der Straße Am Abtshof, das öffentlich auf dem Immobilienmarkt angebotene denkmalgeschützte Haus, in Schwanheim erwerben kann. Das Haus ist vor über 300 Jahren als Gemeindekirche gebaut worden und wird zurzeit von der katholischen Gemeinde Sankt Mauritius als Kindergarten genutzt. Außerdem werden wöchentliche Gottesdienste in der renovierten Kapelle abgehalten. Die Gemeindemitglieder befürchten, dass das Gebäude durch private Nutzung für die Schwanheimer Bevölkerung verloren geht.
Begründung
Nach dem Verkauf soll die Kita bis zu einem Neubau auf dem Pfarrgelände in einem Container auf der viel benutzten Pfarrwiese untergebracht werden. Außerdem hat Schwanheim keinen Seniorenbegegnungsort und kein Jugendhaus. Das Gebäude würde sich für eine öffentliche Nutzung anbieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2020OFOF 1425/6Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen GemeindeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. November 2020Sie sind hierOMOM 6905Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen GemeindeDirektanregung
- 12. März 2021STST 592Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen GemeindeStellungnahme
- 26. April 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 909Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen GemeindeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats