Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen Gemeinde
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat prüft, ob die Stadt Frankfurt das denkmalgeschützte Schwesternhaus in Schwanheim erwerben kann. Dies ist wichtig, um die öffentliche Nutzung des Gebäudes zu sichern und die Bedenken der Gemeindemitglieder hinsichtlich einer möglichen privaten Nutzung zu adressieren.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt das ehemalige Schwesternhaus Am Abtshof, das öffentlich auf dem Immobilienmarkt angebotene denkmalgeschützte Haus, in Schwanheim erwerben kann. Das Haus ist vor über 300 Jahren als Gemeindekirche gebaut worden und wird zu Zeit von der kath. Gemeinde St. Mauritius als Kindergarten genutzt. Außerdem werden wöchentliche Gottesdienste in der renovierten Kapelle abgehalten. Die Gemeindemitglieder befürchten, daß das Gebäude durch private Nutzung für die Schwanheimer Bevölkerung verloren geht.
Begründung
Nach dem Verkauf soll die Kita in einem Container auf der viel benutzten Pfarrwiese bis zu einem Neubau auf dem Pfarrgelände untergebracht werden. Außerdem hat Schwanheim kein Seniorenbegegnungsort und kein Jugendhaus. Das Gebäude würde sich für eine öffentliche Nutzung anbieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2020Sie sind hierOFOF 1425/6Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen GemeindeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. November 2020OMOM 6905Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen GemeindeDirektanregung
- 12. März 2021STST 592Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen GemeindeStellungnahme
- 26. April 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 909Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen GemeindeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme