Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen Gemeinde
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben kann. Dies könnte Auswirkungen auf die weitere Planung des Schwesternhauses der katholischen Gemeinde in Schwanheim haben.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2020OFOF 1425/6Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen GemeindeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. November 2020OMOM 6905Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen GemeindeDirektanregung
- 12. März 2021Sie sind hierSTST 592Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen GemeindeStellungnahme
- 26. April 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 909Schwanheim: Schwesternhaus der katholischen GemeindeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab