Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 862
Betreff: Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist Die Einbindung von mehrsprachigen Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern in die Beratung und Betreuung von Menschen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit ist sinnvoll und wünschenswert. Es ist Aufgabe des ehrenamtlichen Dienstes, für alle Bürgerinnen und Bürger in ihrem jeweiligen Bezirk Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner in sozialen Fragen zu sein. Fremdsprachenkenntnisse der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie der Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger helfen, Barrieren zu überwinden. Die Anregung des Ortsbeirates wurde im Dreierausschuss, Sprechergremium der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher, erörtert und einstimmig begrüßt. Die Geschäftsanweisung des Ehrenamtlichen Dienstes (Geschäftsanweisung für den Ehrenamtlichen Dienst des Jugend- und Sozialamtes - Magistrats-Beschluss Nr. 1315 vom 08.12.2006 -) sieht nach Ziffer 1.1 vor, dass die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur in dem für sie zuständigen Sozialbezirk tätig sind. Der Dreierausschuss sprach sich dafür aus, dass jederzeit auf freiwilliger Basis von den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch bezirksübergreifende, fremdsprachliche Unterstützung geleistet werden kann. Hierzu wird eine entsprechende Liste der in Frage kommenden ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen erstellt werden. Unabhängig von der Anfrage des Ortsbeirates referierte der Leiter des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten, Herr Dr. Armin von Ungern-Sternberg, am 12.04.2013 in einer Fortbildung für die Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher über die Aufgaben und Ziele seines Amtes. Dabei wurden auch die Möglichkeiten angesprochen, mit Unterstützung dieses Amtes auf ehrenamtliche Dolmetscher zugreifen zu können. Die Stadt Frankfurt am Main ist sich der Herausforderung der Verständigung mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern seit Jahren bewusst. Seit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07. November 2002 (§ 4056) wird das Potenzial, das in der Internationalität der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt, genutzt. Hierfür stehen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung, die sich freiwillig bereit erklärt haben, als "Dolmetscherservice" fremdsprachliche Kommunikationshilfe in aktuell 32 verschiedenen Sprachen (Stand 01.2013) zu leisten. Über das jeweilige zuständige Sozialrathaus kann der ehrenamtliche Dienst auf das Angebot zugreifen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen - Liste der in Frage kommenden ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, städtische Kolleginnen und Kollegen und Dolmetscher des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten - sieht der Magistrat den Ehrenamtlichen Dienst in der Beratung von Menschen mit nichtdeutscher Muttersprache gut etabliert. Sozialbezirksvorsteherinnen, Sozialbezirksvorsteher, Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger sind Ehrenbeamte der Stadt Frankfurt am Main. Sie werden durch die Ortsbeiräte vorgeschlagen. Durch Ergänzungen des Beamtenstatusgesetzes ist es möglich, dass neben EU-Bürgern auch weitere Nationalitäten dieses Ehrenamt ausüben können. Die dafür nötige gesonderte Antragstellung bzw. Genehmigung wird bei Bedarf durch den Magistrat veranlasst. Daraus ergibt sich für die Ortsbeiräte die Möglichkeit, bereits beim Vorschlagsrecht im Sinne des Antrags tätig zu werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2013OFOF 257/1Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch istOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2013OMOM 1862Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch istDirektanregung
- 19. April 2013STST 571Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch istStellungnahme
- 14. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 862Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch istStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab