Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 571
Betreff: Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist Vorläufige Stellungnahme: Die Einbindung von mehrsprachigen Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern in die Beratung und Betreuung von Menschen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit ist sinnvoll und wünschenswert. Bereits jetzt ist der ehrenamtliche Dienst in vielfältiger Weise in den Stadteilen in der Betreuung von Migrantinnen und Migranten aktiv. Sprachbarrieren erschweren zuweilen den Zugang und die Beratung. Das Jugend- und Sozialamt wird in Zusammenarbeit mit dem Dreierausschuss, Sprechergremium der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher, die Anregung des Ortsbeirates erörtern und die Möglichkeiten zur Umsetzung prüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2013OFOF 257/1Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch istOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2013OMOM 1862Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch istDirektanregung
- 19. April 2013Sie sind hierSTST 571Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch istStellungnahme
- 14. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 862Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch istStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab