Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist
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Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1862 entstanden aus Vorlage: OF 257/1 vom 06.01.2013
Betreff: Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist In städtischen Wohnquartieren leben viele Menschen, die als sog. erste Generation oder im Erwachsenenalter nach Deutschland eingewandert sind. Unter ihnen gibt es viele, die von Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern unterstützt werden. Gerade im Ortsbezirk 1 wohnen überdurchschnittlich viele Menschen mit sog. Migrationshintergrund. Viele Zuwanderer der ersten Generation haben aus verschiedenen Gründen Deutsch oft nur unzureichend erlernt. Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger sind aber meist Deutsch-Muttersprachler. Es gibt immer wieder Betreuungssituationen, in denen auch erfahrene Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger überfordert sind, da die zu unterstützende Person ihr Anliegen nicht ausreichend mitteilen kann. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, aus dem Bestand ein Pool von Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern einzurichten, die über die Grenzen der Sozialbezirke hinaus zur Verfügung stehen und die am häufigsten gesprochenen Sprachen als Muttersprache beherrschen. Diese Sozialbezirksvorsteher und -vorsteherinnen könnten dann zur Unterstützung einer örtlichen Sozialpflegerin/eines örtlichen Sozialpflegers angefordert werden. Dadurch kann eine notwendige Übersetzungsarbeit von jemandem gemacht werden, der/die als Sozialpflegerin/Sozialpfleger ebenfalls über entsprechende Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Zur Schulung und zum Erfahrungsaustausch sollten diese Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger an Pflegersitzungen in wohnortnahen Sozialbezirken teilnehmen.
Begründung: In der Innenstadt, im Bahnhofs- und Gutleutviertel sowie im Gallus leben viele Menschen der sog. ersten Generation von Einwanderern, die auch im Alter hier bleiben und Unterstützung benötigen. Bei einigen besteht dann eine komplexe Problemlage (Armut, Krankheit, Vereinsamung), bei der die betreute Person sich verstanden fühlen muss. Zumindest für den Einstieg in den Kontakt/die Betreuung ist hier für eine Sozialpflegerin/einen Sozialpfleger die Unterstützung durch eine Kollegin/einen Kollegen mit entsprechenden Sprachkenntnissen sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2013OFOF 257/1Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch istOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2013Sie sind hierOMOM 1862Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch istDirektanregung
- 19. April 2013STST 571Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch istStellungnahme
- 14. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 862Sozialpfleger - Unterstützung von Menschen verbessern, deren Muttersprache nicht Deutsch istStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats