Umweltzone im Frankfurter Osten
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2015, ST 853
Betreff: Umweltzone im Frankfurter Osten Die Umweltzone wurde wegen zu hoher Feinstaubwerte im Oktober 2008 in Frankfurt am Main eingeführt. Die Abgrenzung der Umweltzone ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und zum bestmöglichen Anwohnerschutz festgelegt worden. Hier hat sich der sogenannte "Autobahnring" (A 3, A 5, A 661) bewährt, da dieser eine klare Begrenzung der Umweltzone darstellt und gleichzeitig eine schnelle Umfahrungsmöglichkeit bietet. Auch ist diese Planung gewählt worden, um Industriegebiete (Industrieparks Höchst, Griesheim und Fechenheim sowie der Flughafen), welche rechtlich keiner Luftreinhaltemaßnahmen bedürfen, aus der Regelung auszuschließen und eine entsprechende Erreichbarkeit zu gewährleisten. Grundsätzlich sind Autobahnen als Transitstrecken von der Umweltzonenregelung ausgenommen. Um eine Wendemöglichkeit zu bieten, sind beispielsweise die Autobahnen A 648 bis Katharinenkreisel oder die A 66 bis zur Anschlussstelle Ludwig-Landmann-Straße von der jetzigen Frankfurter Umweltzone ausgenommen. Eine Umweltzone im Frankfurter Osten erachtet der Magistrat aus luftreinhalteplanerischer Sicht und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit als nicht zielführend. In Seckbach und Bergen-Enkheim sind keine Grenzwertüberschreitungen bekannt. Auch die im Frankfurter Osten angesiedelten Industriegebiete werden aufgrund einer geminderten Schutzbedürftigkeit luftreinhalteplanerisch nicht beurteilt. Hier hat das Land Hessen bereits in der
- Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main Stellung bezogen: "D.h., selbst wenn es auf diesen Flächen (der Industrieparks, namentlich auch Fechenheim) zu Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten käme, wären keine Minderungsmaßnahmen zu ergreifen." Würde hier eine Umweltzonenregelung geschaffen, wäre gleichzeitig für eine wirtschaftliche Arbeitsweise in den Industriegebieten eine Erreichbarkeit für den Schwerlastverkehr zwingend erforderlich. Aus ähnlichen Gründen wurde daher bereits bei Einführung der Umweltzone ebenfalls der Bereich der Messe, die Zufahrt zum Frischezentrum und die Anfahrbarkeit des Frankfurter Flughafens, auch seitens des Hessischen Verkehrsministeriums, für zwingend erforderlich gehalten und diese Bereiche nicht in die Umweltzone integriert. Die Bereiche "Borsigallee" und "Am Erlenbruch" müssten dann von einer entsprechenden Umweltzonenregelung ausgenommen werden, um die freie Zufahrtmöglichkeit zu gewährleisten. Der luftreinhalteplanerische Nutzen wäre daher von Grund auf eingeschränkt, da gerade "Am Erlenbruch" stellenweise Grenzwertüberschreitungen von Stickstoffdioxid denkbar sind. Eine Umweltzone hat nur eine geringe Minderungswirkung in Hinblick auf Stickstoffdioxid, sie wurde zur Absenkung der Feinstaubbelastung eingerichtet. Die Feinstaubgrenzwerte sind jedoch in den letzten drei Jahren in Frankfurt am Main flächendeckend, eingeschlossen des Hot-spots an der Friedberger Landstraße, eingehalten worden. Der Quell- und Zielverkehr im Ballungsraum wird praktisch immer von der Umweltzonenregelung eingeschlossen, da die Städte Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Wiesbaden, Mainz und zeitnah auch Darmstadt grüne Umweltzonen ausgewiesen haben, sodass eine Umweltzone auch immer über ihre Grenzen hinaus wirksam ist. Aus diesen Gründen kann der Anregung daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2015OFOF 305/11Umweltzone RiederwaldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. März 2015OMOM 3986Umweltzone im Frankfurter OstenDirektanregung
- 15. Juni 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 853Umweltzone im Frankfurter OstenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab