Umweltzone im Frankfurter Osten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM 3986 entstanden aus Vorlage: OF 305/11 vom 25.01.2015
Betreff: Umweltzone im Frankfurter Osten Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Landesregierung Hessen zu vereinbaren, dass die Umweltzone auf die östlichen Stadtteile ausgeweitet und die Einhaltung der Bestimmungen regelmäßig kontrolliert wird.
Begründung: In Frankfurt umfasst die Umweltzone den inneren Stadtkern, der durch den daran anschließenden Autobahnring eingegrenzt wird. In unmittelbarer Nähe dieses Autobahnrings liegen Industriegebiete mit einem hohen Lkw-Aufkommen und der Folge, dass diese Gebiete durch Schadstoffe hoch belastet sind. Seit Jahrzehnten leidet die Bevölkerung im Frankfurter Osten an der Belastung der Luft durch Schadstoffe. Da sich die Situation seitdem nicht verbessert hat, müssen die Stadt Frankfurt und das Land Hessen handeln und Maßnahmen zur Verbesserung der Luft und damit der Gesundheit der betroffen Bewohnerinnen und Bewohner ergreifen. Durch die Erweiterung der Umweltzone soll verhindert werden, dass Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß die Wohngebiete belasten. Gleichzeitig könnten die Grenzwerte wieder eingehalten werden. Dazu gehören allerdings auch Kontrollen über die Einhaltung der Bestimmungen in der Umweltzone. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2015OFOF 305/11Umweltzone RiederwaldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. März 2015Sie sind hierOMOM 3986Umweltzone im Frankfurter OstenDirektanregung
- 15. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 853Umweltzone im Frankfurter OstenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats