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Installation von Laternen-Ladepunkten

Vorlagentyp: STMagistrat
131 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Installation von Laternen-Ladepunkten in Frankfurt am Main. Aufgrund der speziellen Infrastruktur der Straßenbeleuchtung sind umfangreiche Investitionen und Anpassungen notwendig, um Ladepunkte zu integrieren. Der Magistrat sieht derzeit keine wirtschaftliche Möglichkeit für den Betrieb im Bestand, empfiehlt jedoch eine Berücksichtigung bei Neubauprojekten.

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Stellungnahme des Magistrats

Frankfurt am Main unterscheidet sich hinsichtlich seiner Straßenbeleuchtung von anderen Städten: Für die Straßenbeleuchtung wird in Frankfurt am Main ein eigenes Beleuchtungskabel im Boden verlegt. Die Leuchten sind nicht direkt an das allgemeine Stromnetz angebunden. Daher ist die Leistung des Kabels auch nur für die angeschlossenen Leuchten ausgelegt. Zudem sind die Straßenbeleuchtungskabel im derzeitigen Betrieb am Tag spannungsfrei. Um hier Ladepunkte einzurichten, müssten die elektrischen Anschlüsse der jeweiligen Anlage verändert und jede Leuchte zusätzlich mit einem Rundsteuerempfänger ausgestattet werden, um die individuelle Steuerung zu ermöglichen. Dies würde umfangreiche Investitionen und zusätzliche Betriebsführungskosten verursachen. Darüber hinaus sind die vorhandenen Masten nicht zwingend dafür geeignet, zusätzliche Komponenten zu integrieren. In der Folge müssten neue Masten gesetzt werden.

Die Integration von Ladepunkten in bestehende Straßenbeleuchtungsanlagen in Kalbach und Riedberg ist daher nur unter technischem und finanziellem Aufwand möglich. D.h., es wären umfangreiche Investitionen notwendig, um Masten und Netze entsprechend anzupassen. Hinzu kommen Investitions- und Betriebskosten für den neuen Ladepunkt (geeichte Ladeinfrastruktur, Messstellenbetrieb, Wartung Instandhaltung usw.). Ein wirtschaftlicher Betrieb im Bestand lässt sich daher zurzeit nicht darstellen.

Bei Erschließungs- und Neubauprojekten ist dies anders zu bewerten. Hier ist es möglich, den Mehraufwand für eine solche Technologie zu verringern, da entsprechende Leitungen und dafür geeignete Masten sowie die entsprechend notwendige Verschaltung in der Planungs- und Bauphase berücksichtigt werden können.

Der Stadt Frankfurt am Main liegen derzeit mehr als 1.400 Standortanträge gewerblicher Anbieter vor für die Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum. Es handelt sich ausschließlich um autonome Elektroladesäulen. Anträge zur Integration von Ladepunkten in Straßenlaternen liegen nicht vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juli 2019BB 245Elektroladepunkte an LaternenMagistratsbericht
  2. 30. August 2021OFOF 80/12Installation von Laternen-LadepunktenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 10. September 2021OMOM 735Installation von Laternen-LadepunktenDirektanregung
  4. 14. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 131 Wochen
    STST 83Installation von Laternen-Ladepunkten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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