Installation von Laternen-Ladepunkten
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung der Installation von Laternen-Ladepunkten in Kalbach und Riedberg zur Förderung der Elektromobilität. Dies ist notwendig, da es in diesen Wohngebieten keine öffentlichen Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge gibt, was die Nutzung von Elektrofahrzeugen einschränkt.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Installation von Laternen-Ladepunkten in Kalbach und auf dem Riedberg zur Förderung der Elektromobilität möglich ist.
Begründung
In den Wohnbereichen des jungen Stadtteil Riedberg und auch in Kalbach gibt es keine öffentlichen Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Somit ist es Anwohnern und Besuchern nicht möglich im öffentlichen Bereich ein Elektrofahrzeug zu laden. Vielen Bewohnern ist es Aufgrund der fehlenden Infrastruktur auch nicht möglich private Ladepunkte zu vertretbaren Konditionen einzurichten. Dies wirkt sich negativ auf den Ausbau der Elektromobilität und somit auch auf die Einhaltung des Klimaziels aus. Vergleichbare Projekte sind in anderen Städten schon in der Umsetzung. Ausgehend davon, dass der Riedberg und die zuletzt entschlossen Teil von Kalbach eine noch sehr neue Straßeninfrastruktur haben, wurden hier ggf. schon Vorkehrungen getroffen und die Punkte aus der B 245 vom 15.07.2019 treffen hier nicht zu.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2019BB 245Elektroladepunkte an LaternenMagistratsbericht
- 30. August 2021Sie sind hierOFOF 80/12Installation von Laternen-LadepunktenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2021OMOM 735Installation von Laternen-LadepunktenDirektanregung
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 131 WochenSTST 83Installation von Laternen-LadepunktenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP