Installation von Laternen-Ladepunkten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Installation von Laternen-Ladepunkten in Kalbach und auf dem Riedberg zu prüfen. Dies ist notwendig, da es in diesen Wohnbereichen keine öffentlichen Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge gibt, was die Elektromobilität negativ beeinflusst.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Installation von Laternen-Ladepunkten in Kalbach und auf dem Riedberg zur Förderung der Elektromobilität möglich ist.
Begründung
In den Wohnbereichen des jungen Riedbergs und auch in Kalbach gibt es keine öffentlichen Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Somit ist es Anwohnern und Besuchern nicht möglich, im öffentlichen Bereich ein Elektrofahrzeug zu laden. Vielen Bewohnern ist es aufgrund der fehlenden Infrastruktur auch nicht möglich, private Ladepunkte zu vertretbaren Konditionen einzurichten. Dies wirkt sich negativ auf den Ausbau der Elektromobilität und somit auch auf die Einhaltung des Klimaziels aus. Vergleichbare Projekte sind in anderen Städten schon in der Umsetzung. Ausgehend davon, dass der Riedberg und der zuletzt erschlossene Teil von Kalbach eine noch sehr neue Straßeninfrastruktur haben, wurden hier ggf. schon Vorkehrungen getroffen und die Punkte aus dem Bericht vom 15.07.2019, B 245, treffen hier nicht zu.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2019BB 245Elektroladepunkte an LaternenMagistratsbericht
- 30. August 2021OFOF 80/12Installation von Laternen-LadepunktenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2021Sie sind hierOMOM 735Installation von Laternen-LadepunktenDirektanregung
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 131 WochenSTST 83Installation von Laternen-LadepunktenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats