Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Elektroladepunkte an Laternen

Vorlagentyp: B
154 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 15.07.2019, B 245

Betreff: Elektroladepunkte an Laternen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.04.2019, § 3795 - NR 750/19 LINKE. - Die Situation in Frankfurt ist nicht vergleichbar mit der in anderen Städten, wie z.B. Berlin. Für die Straßenbeleuchtung ist in Frankfurt ein eigenes Beleuchtungskabel im Boden verlegt. Die Leuchten sind nicht direkt an das allgemeine Stromnetz angebunden. Daher ist die Leistung des Kabels auch nur für die angeschlossenen Leuchten ausgelegt. Bei beispielsweise 20 - 30 Leuchten in einer Straße und 0,1 kW Anschlussleistung pro Leuchte kommen nur etwa 2 - 3 kW zusammen. Somit würden zusätzlich abgeschlossene Ladepunkte (22kW) das bestehende Kabel überlasten. Zudem sind die Straßenbeleuchtungskabel im derzeitigen Betrieb am Tag spannungsfrei. Wenn man hier Ladepunkte einrichten will, müssten die elektrischen Anschlüsse der jeweiligen Anlage verändert und jede Leuchte zusätzlich mit einem Rundsteuerempfänger ausgestattet werden, um die individuelle Steuerung zu ermöglichen. Dies würde umfangreiche Investitionen und zusätzliche Betriebsführungskosten verursachen. Außerdem ist es fraglich, ob die vorhandenen Masten überhaupt genügend Platz bieten, um diese zusätzlichen Komponenten zu integrieren. Wahrscheinlich müssten neue Masten installiert werden. Die Mainova-Tochter Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH hält die Integration von Ladestationen in bestehende Anlage technisch für nur schwer umsetzbar. Es wären umfangreiche Investitionen notwendig, um Masten und Netze entsprechend zu ertüchtigen. Bei den zurzeit vorliegenden Systemen ist für die Schaffung einer geeigneten und sicheren Netzinfrastruktur in der Beleuchtungsanlage mit Mehrkosten von ca. 4.000 € ohne die Kosten für eine evtl. notwendige Kabelerneuerung, die geeichte Ladeinfrastruktur, Messstellenbetrieb, Wartung Instandhaltung usw. zu rechnen. Bei einer durchschnittlichen Auslastung der derzeitig bestehenden öffentlichen Frankfurter Ladesäulen der Mainova von 2,74%, lässt sich ein wirtschaftlicher Betrieb zurzeit nicht darstellen. Allerdings eröffnet die Umsetzung von Erschließungs- und Neubauprojekten die Chance, diese Technologie in Zusammenarbeit mit der Mainova/SRM einzusetzen. Bei diesen Projekten ist es möglich, den Mehraufwand für eine solche Technologie zu verringern, da entsprechende Leitungen und dafür geeignete Masten, sowie die entsprechend notwendige Verschaltung in der Planungs- und Bauphase berücksichtiget werden können. Außerdem hat die Stadt- und Verkehrsplanung dann auch die Möglichkeit, bereits in frühem Stadium Parkplätze für E-Autos neben den entsprechend ausgerüsteten Masten zu planen und für diese Fahrzeuge in geeignetem Maße zu reservieren. Darüber hinaus verweist der Magistrat auf das im Jahr 2010 federführend von der Wirtschaftsförderung erarbeitete "Strategiepapier Elektromobilität in Frankfurt am Main im Jahre 2025", welches aufgrund der ausgesprochen rapiden Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität aktualisiert wurde. Die Konzeptentwicklung bezuschusste der Bund über eine Projektförderung in Höhe von knapp 80.000 Euro. Das mit der Erstellung des Elektromobilitätskonzepts Frankfurt am Main beauftragte Dialoginstitut mit Sitz in Frankfurt am Main als bestbietender Dienstleister initiierte eine Steuerungsgruppe mit Vertretern aus dem Verkehrsdezernat, dem Amt für Straßenbau und Erschließung, dem Straßenverkehrsamt, dem Umweltamt sowie der traffiQ, der NRM und dem Referat für Mobilitätsplanung. Der inzwischen vorliegende Konzeptentwurf wird derzeit auf Machbarkeit geprüft und demnächst als Prioritätenplan vorgelegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2019NRNR 750Elektroladepunkte an LaternenSTVV-Antrag · LINKE.
  2. 15. Juli 2019Sie sind hier
    BB 245Elektroladepunkte an Laternen
    Magistratsbericht
  3. 30. August 2021OFOF 80/12Installation von Laternen-LadepunktenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 10. September 2021OMOM 735Installation von Laternen-LadepunktenDirektanregung
  5. 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 154 WochenSTST 83Installation von Laternen-LadepunktenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 32 · 20.08.2019
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 245 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Verkehrsausschusses
Sitzung 32 · 20.08.2019
TO I, TOP 70
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 245 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen