Privatparkplätze an der Paulskirche
Zusammenfassung
Der Magistrat kann innerhalb der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme zu den Privatparkplätzen an der Paulskirche abgeben. Es besteht ein Abstimmungsbedarf zwischen verschiedenen Ämtern, da die Flächen unterschiedliche Zuständigkeiten und Eigentümer haben.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Der Magistrat bedauert in der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme abgeben zu können. Es besteht ämterübergreifender Abstimmungsbedarf, da sich die angesprochenen Flächen in unterschiedlichen Zuständigkeiten und Eigentum befinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2023OMOM 4203In der heißesten Stadt Deutschlands sind auch kleinere Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen wertvollDirektanregung
- 16. Oktober 2023STST 2135In der heißesten Stadt Deutschlands sind auch kleinere Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen wertvollStellungnahme
- 17. Dezember 2023OFOF 1095/1Privatparkplätze an der PaulskircheOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2024OMOM 4964Privatparkplätze an der PaulskircheDirektanregung
- 26. April 2024Sie sind hierSTST 839Privatparkplätze an der PaulskircheStellungnahme
- 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 1906Privatparkplätze an der PaulskircheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab