Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Anregung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Bertramstraße. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nicht erfüllt sind, da keine entsprechenden Unfälle vorliegen und die Kita keinen direkten Zugang zur Straße hat. Zudem wird eine Verkehrszählung zur Prüfung der Notwendigkeit von Fußgängerüberwegen angekündigt.
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Humserstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.01.2026.
- Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße16.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Realistische Verkehrspolitik und Anpassung der Radwegeplanung für die Eschersheimer Landstraße07.10.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Humserstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Zu 1.: Die Bertramstraße ist ab der Humserstraße Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Der südliche Teil der Bertramstraße erfüllt nicht die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen, um in die bestehende Zone integriert zu werden. In dem genannten Bereich gibt es eine Radverkehrsanlage, die in Tempo-30-Zonen nicht zulässig ist und einen Fußgängerüberweg, der in Tempo-30-Zonen entbehrlich ist. Der vorhandene breite Fahrbahnquerschnitt entspricht nicht dem Regelquerschnitt, der für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone empfehlenswert ist. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung mittels Verkehrszeichen (VZ) 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) darf gemäß der Verwaltungsvorschrift (VwV) zu VZ 274 StVO nur aus Sicherheitsgründen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Derartige Unfälle kommen dort bislang nicht vor. Gemäß der genannten Verwaltungsvorschrift ist es weiterhin möglich, die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindertagesstätten auf Tempo 30 km/h zu beschränken. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügt. Die Kita "Don Bosco" in der Bertramstraße 4a erfüllt diese Anforderung nicht. Aus genannten Gründen kann der Anregung zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in der südlichen Bertramstraße nicht entsprochen werden. Zu 2: Gemäß der VwV zu § 26 StVO (Fußgängerüberwege) sind vor der Anlegung Fußgängerüberwegen die verkehrlichen Voraussetzungen zu überprüfen. Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, zu Fuß Gehenden Vorrang zu geben, weil sie sonst nicht sicher über die Straße kommen. Zudem muss an der Örtlichkeit eine bestimmte Fahrzeugstärke beziehungsweise ein bestimmtes Fußgängeraufkommen erreicht sein. Zur Prüfung wird daher eine Verkehrszählung veranlasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2019OFOF 759/3Mehr Verkehrssicherheit in der BertramstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2020OMOM 5652Mehr Verkehrssicherheit in der BertramstraßeDirektanregung
- 27. April 2020Sie sind hierSTST 830Mehr Verkehrssicherheit in der BertramstraßeStellungnahme
- 12. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1857Mehr Verkehrssicherheit in der BertramstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab