Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Anregung zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bertramstraße. Aufgrund fehlender rechtlicher und baulicher Voraussetzungen sowie der nicht nachgewiesenen Unfallhäufigkeit kann der Vorschlag nicht umgesetzt werden. Zudem steht die Einrichtung von Fußgängerüberwegen in Abhängigkeit von Verkehrszählungen, die aufgrund der Corona-Situation bislang nicht durchgeführt wurden.
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Humserstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.01.2026.
- Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße16.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Humserstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die Bertramstraße ist ab der Humserstraße Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Der südliche Teil der Bertramstraße erfüllt nicht die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen, um in die bestehende Zone integriert zu werden. In dem genannten Bereich gibt es eine Radverkehrsanlage, die in Tempo-30-Zonen nicht zulässig ist und einen Fußgängerüberweg, der in Tempo-30-Zonen entbehrlich ist. Der vorhandene breite Fahrbahnquerschnitt entspricht nicht dem Regelquerschnitt, der für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone empfehlenswert ist. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung mittels Verkehrszeichen (VZ) 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) darf gemäß der Verwaltungsvorschrift (VwV) zu VZ 274 StVO nur aus Sicherheitsgründen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Derartige Unfälle kommen dort bislang nicht vor. Gemäß der genannten Verwaltungsvorschrift ist es weiterhin möglich, die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindertagesstätten auf Tempo 30 km/h zu beschränken. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügt. Die Kita "Don Bosco" in der Bertramstraße 4a erfüllt diese Anforderung nicht. Aus genannten Gründen kann der Anregung zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in der südlichen Bertramstraße nicht entsprochen werden.
Zu 2.: Fußgängerüberwege lassen sich nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nur dort einrichten, wo eine bestimmte Menge an zu Fuß Gehenden auf eine bestimmte Menge an Fahrzeugen trifft. Diese Menge muss durch eine aktuelle Verkehrszählung nachgewiesen werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wurden bislang keine Verkehrszählungen beauftragt und durchgeführt. Jetzt wurde eine Verkehrszählung beauftragt. Mit einem Ergebnis ist im Oktober 2020 zu rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2019OFOF 759/3Mehr Verkehrssicherheit in der BertramstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2020OMOM 5652Mehr Verkehrssicherheit in der BertramstraßeDirektanregung
- 27. April 2020STST 830Mehr Verkehrssicherheit in der BertramstraßeStellungnahme
- 12. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1857Mehr Verkehrssicherheit in der BertramstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab