Wohnraumversorgung Frankfurter Studierender - keine Aufgabe der Stadtverwaltung?
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Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt die problematische Wohnraumsituation für Studierende in Frankfurt am Main an und plant Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Wohnheimplätze. Es wird ein Förderprogramm für studentisches Wohnen vorgestellt, um die Versorgungsquote zu erhöhen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
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Rheinlandstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Schwanheim: Öffentliche Biotoilette15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Schulweg zum Goethe-Gymnasium sichern – Querung der Beethovenstraße verbessern17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?21.10.2025 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Rheinlandstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
- Der Magistrat stellt fest, dass die Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt insbesondere für Bezieher niedriger Einkommen, dazu gehören in der Regel auch Studierende, hochproblematisch ist. Das Angebot an bezahlbaren Wohnungen für diesen Kreis ist zu niedrig. Zurzeit gibt es rund 4.300 Wohnheimplätze in Frankfurt am Main, das entspricht einer Versorgungsquote von 7%. Der Magistrat strebt eine Versorgungsquote von 10% an und hat daher in einer Rahmenvereinbarung mit der ABG FRANKFURT HOLDING und dem Studentenwerk vereinbart, dass bis zu diesem Jahr (2020) 1.000 zusätzliche Wohnheimplätze entstehen. Seit 2012 hat die Stadt Frankfurt zudem auf freiwilliger Basis ein Förderprogramm für studentisches Wohnen aufgelegt. Damit ist Frankfurt die einzige Stadt in Hessen mit kommunalem Förderprogramm für Studierende. Die dort festgehaltenen Eckpunkte sind: - Max. Miete 350€ - Wohnungsgröße: min. 17 m2 inkl. Kochnische und Bad - max. 25 m2 - Darlehen bis zu 1.585€/2 - Zuschuss bis zu 500€/m2 Auf rechtlicher Grundlage gibt es bedauerlicherweise keine Möglichkeiten, um wohnungslose Studierende in Frankfurt am Main mit einer Unterkunft zu versorgen. Das Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) sieht grundsätzlich keine Leistungen zu Lebensunterhalt und Unterkunft für den Personenkreis der Studierenden vor. Deren Förderung, inklusive Unterkunft, wird im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geregelt. Allenfalls käme eine Unterbringung in Notunterkünften der Obdachlosenhilfe auf Grundlage des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in Betracht. Diese Variante sieht der Magistrat allerdings als nicht zielführend an. Auch die Öffnung des Studierendenhauses für einige Tage kann nur eine vorübergehende Maßnahme sein. Vielmehr treibt der Magistrat die Förderung von Wohnungsbaugesellschaften zur Schaffung von bezahlbaren und nachhaltig verfügbaren Wohnungen für Studierende voran. Beispielhaft ist hier die Nachverdichtungsmaßnahme der ABG FRANKFURT HOLDING zu nennen, die in der Platensiedlung 173 Wohnungen für Studierende mit einer Größe von ca. 25m2 für eine pauschalierte Warmmiete von 395€ zzgl. Strom und Internet anbietet. Neben solchen Maßnahmen muss das Studentenwerk als verlässlicher Partner für bezahlbaren Wohnraum für Studierende insbesondere durch das Land Hessen unterstützt werden, das hier in der Zuständigkeit ist. Das Gelände des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage, das dem Land Hessen bis vor kurzem noch gehörte, hätte für eine schnelle und umfangreiche Bereitstellung studentischer Wohnungen dienen können.
- Im Rahmen des "Frankfurter Programms für die Wohnraumförderung von Studierenden" wurden seit 2016 Fördermittel in Höhe von rund 6 Mio. Euro für den Neubau von 392 Wohnplätzen bewilligt. Für weitere 326 Wohnplätze sind durch das Studentenwerk Fördermittel in Höhe von 4,2 Mio. Euro beantragt. In Beratungsgesprächen mit Investoren wird immer wieder auf den dringlichen Bedarf und die Fördermöglichkeiten hingewiesen.
- Es bestehen insgesamt 5 Objekte, die zugleich die Bindung an den Personenkreis Seniorinnen und Senioren haben und an Studierende vermietet werden können. Voraussetzung für die Vermietung ist, dass sich im Rahmen des Belegungsverfahrens keine geeigneten Seniorinnen und Senioren finden lassen. In der Liegenschaft "Im Mainfeld 16" in Niederrad wird das Kontingent der für Studierende freigestellten Wohnungen fast immer ausgeschöpft. Vermutlich liegt dies an der Nähe zur Universitätsklinik. Ebenfalls noch gut angenommen werden die Wohnungen in der Rheinlandstraße in Schwanheim. Bei den anderen Objekten ist das Interesse eher verhalten. Außerhalb des Stadtgebietes verfügt das Amt für Wohnungswesen über keine Seniorenwohnungen. Eine Ausweitung ist daher nicht möglich.
- Das Programm "Wohnen gegen Hilfe" ist durchaus erfolgreich. Aus der Vermittlung durch das Bürgerinstitut e.V. stammen knapp 100 solcher Wohnpartnerschaften. Aus studentischen Kreisen wird das Institut geradezu überrannt. Mittlerweile hat sich auch das Studentenwerk des Themas angenommen. Die bisher größte Herausforderung in dem Projekt ist die Identifizierung und Anwerbung potentieller Wohnraumgeber, also der Seniorinnen und Senioren, die bereit wären, einen jüngeren Menschen bei sich aufzunehmen. Eine zusätzliche Herausforderung entstand durch ein Urteil der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Daraus geht hervor, dass sowohl dem Wohnraumgeber als auch dem Wohnraumnehmer steuerliche Verpflichtungen entstehen. Das führt nicht nur in Frankfurt am Main, sondern bundesweit dazu, dass keine neuen Wohnpartnerschaften mehr vermittelt werden. Lediglich bestehende Partnerschaften werden weiterhin betreut und begleitet. Das Thema wurde zwischenzeitlich über den deutschen Städtetag bis zur Bundesebene getragen, damit sowohl Wohnraumgeber als auch Wohnraumnehmer wieder steuerfrei gestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2019OFOF 925/2Wohnraumversorgung Frankfurter Studierender - keine Aufgabe der Stadtverwaltung?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 28. Oktober 2019VV 1462Wohnraumversorgung Frankfurter Studierender - keine Aufgabe der Stadtverwaltung?Anfrage
- 27. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 810Wohnraumversorgung Frankfurter Studierender - keine Aufgabe der Stadtverwaltung?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab