Wohnraumversorgung Frankfurter Studierender - keine Aufgabe der Stadtverwaltung?
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Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1462 entstanden aus Vorlage: OF 925/2 vom 10.10.2019
Betreff: Wohnraumversorgung Frankfurter Studierender - keine Aufgabe der Stadtverwaltung? Für einen großen Teil der jungen Menschen, die - oft auch im Nachrückverfahren - einen Studienplatz in Frankfurt zugewiesen bekommen, das heißt, die ohne jede Vorbereitung in die Stadt kommen, stellt die Suche nach einer bezahlbaren Unterkunft eine oft unüberwindbare Hürde dar. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach Unterstützungsmöglichkeiten durch die Stadt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu den folgenden Punkten zu prüfen und zu berichten:
- Die Homepage des Studentenwerks verweist bezüglich der Notunterbringung auf Jugendherbergen und zentral gelegene Hostels. Der AStA bietet seit vielen Jahren zu Beginn des Semesters Notbetten im Studierendenhaus auf dem Campus Bockenheim an und fordert regelmäßig die Unterstützung der Stadt ein. Welche Möglichkeiten der Unterstützung sieht der Magistrat bei der Notversorgung von Studentinnen und Studenten? Stehen obdachlosen Studierenden gegebenenfalls die städtischen Notübernachtungen zur Verfügung beziehungsweise welche Alternativen gibt es?
- Es besteht allgemein ein großer Mangel an Bauland. Wie unterstützt der Magistrat das Studentenwerk bei der Bereitstellung von Grundstücken zum Bau von studentischem Wohnraum? In welchem Umfang engagiert sich das Land Hessen als Träger öffentlicher Hochschulen?
- Es besteht in geringem Umfang ein Angebot vor allem städtischer Wohnungsbaugesellschaften (namentlich der Wohnheim GmbH), Studierenden die Anmietung geförderten Wohnraums in wenig nachgefragten Seniorenwohnanlagen zu ermöglichen. Wie sind die Erfahrungen mit diesem Programm? Besteht die Möglichkeit, das Angebot zum Beispiel auf die außerhalb Frankfurts liegenden Wohnungen auszuweiten, für die Belegrechte der Stadt bestehen?
- Regelmäßig wird die Frankfurter Bevölkerung aufgerufen, Wohnraum für Studierende zur Verfügung zu stellen. Ein Programm "Wohnen gegen Hilfe" wurde initiiert. Gibt es Erkenntnisse über den Erfolg dieser Maßnahmen? Begründung: Die Wohnungsnot derjenigen Frankfurter Studierenden, die nicht aus begüterten Familien stammen, ist regelmäßig zu Semesterbeginn Gegenstand von Presseberichten. Viele Studierende verbleiben im Elternhaus und nehmen oft mehrstündige Fahrten zum Studienort auf sich. Dennoch wird durch den Zuzug einer großen Zahl von Hochschülerinnen und Hochschülern der Frankfurter Wohnungsmarkt zusätzlich belastet. Grundbesitz des Landes Hessen, der sich für den Bau studentischen Wohnraums geeignet hätte (Campus Bockenheim, ehemaliges Polizeipräsidium), wurde an private Investoren veräußert, die an der Schaffung bezahlbaren Wohnraums kein Interesse haben. Aber auch die Stadt Frankfurt fühlt sich grundsätzlich nicht zuständig, obwohl Studierenden durch Erhebung einer Zweitwohnungssteuer nahegelegt wird, hier ihren ersten Wohnsitz zu nehmen. Die prekäre Wohnsituation verbunden mit den hohen Lebenshaltungskosten gefährdet den Studienerfolg vieler erwerbstätiger Studierender. Besonders schwierig ist die Situation der ausländischen Hochschülerinnen und Hochschüler. Die Studierendenzahlen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, die Versorgung mit Wohnheimplätzen liegt mit knapp sieben Prozent deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Frankfurter Hochschulen sind ein wichtiger Bestandteil des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in der Stadt. Der Magistrat sollte seine Verantwortung für die wohnungssuchenden Studentinnen und Studenten mit größerem Engagement wahrnehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2019OFOF 925/2Wohnraumversorgung Frankfurter Studierender - keine Aufgabe der Stadtverwaltung?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 28. Oktober 2019Sie sind hierVV 1462Wohnraumversorgung Frankfurter Studierender - keine Aufgabe der Stadtverwaltung?Anfrage
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 810Wohnraumversorgung Frankfurter Studierender - keine Aufgabe der Stadtverwaltung?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen