Wohnraumversorgung Frankfurter Studierender - keine Aufgabe der Stadtverwaltung?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBegründung
Studierender - keine Aufgabe der Stadtverwaltung? Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Für einen großen Teil der jungen Menschen, die - oft auch im Nachrückverfahren - einen Studienplatz in Frankfurt zugewiesen bekommen, d.h. die ohne jede Vorbereitung in die Stadt kommen, stellt die Suche nach einer bezahlbaren Unterkunft eine oft unüberwindbare Hürde da. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach Unterstützungsmöglichkeiten durch die Stadt.
- Die Homepage des Studentenwerks verweist bzgl. der Notunterbringung auf Jugend- herberge und zentral gelegene Hostels. Der AStA bietet seit vielen Jahren zu Beginn des Semesters Notbetten im Studierendenhaus auf dem Campus Bockenheim an und fordert regelmäßig die Unterstützung der Stadt ein. Welche Möglichkeiten der Unterstützung sieht der Magistrat bei der Notversorgung von StudentInnen? Stehen obdachlosen Studierenden ggf. die städtischen Notübernachtungen zur Verfügung bzw. welche Alternativen gibt es?
- Es besteht allgemein ein großer Mangel an Bauland. Wie unterstützt der Magistrat das Studentenwerk bei der Bereitstellung von Grundstücken zum Bau von studentischem Wohnraum? In welchem Umfang engagiert sich das Land Hessen als Träger öffentlicher Hochschulen?
- Es besteht in geringem Umfang ein Angebot vor allem städtischer Wohnungsbaugesellschaften (namentlich der Wohnheim GmbH), Studierenden die Anmietung geförderten Wohnraums in wenig nachgefragten Seniorenwohnanlagen zu ermöglichen. Wie sind die Erfahrungen mit diesem Programm? Besteht die Möglichkeit, das Angebot z. B. auf die außerhalb Frankfurts liegenden Wohnungen auszuweiten, für die Belegrechte der Stadt bestehen?
- Regelmäßig wird die Frankfurter Bevölkerung aufgerufen, Wohnraum für Studierende zur Verfügung zu stellen. Ein Programm "Wohnen gegen Hilfe" wurde initiiert. Gibt es Erkenntnisse über den Erfolg dieser Maßnahmen? Begründung: Die Wohnungsnot derjenigen Frankfurter Studierenden, die nicht aus begüterten Familien stammen, ist regelmäßig zu Semesterbeginn Gegenstand von Presse-berichten. Viele Studierenden verbleiben im Elternhaus und nehmen oft mehrstündige Fahrten zum Studienort auf sich. Dennoch wird durch den Zuzug einer großen Zahl von HochschülerInnen der Frankfurter Wohnungsmarkt zusätzlich belastet. Grundbesitz des Landes Hessen, der sich für den Bau studentischen Wohnraums geeignet hätte (Campus Bockenheim, ehemaliges Polizeipräsidium) wurde an private Investoren veräußert, die an der Schaffung bezahlbaren Wohnraums kein Interesse haben. Aber auch die Stadt Frankfurt fühlt sich grundsätzlich nicht zuständig, obwohl Studierenden durch Erhebung einer Zweitwohnungssteuer nahe gelegt wird, hier ihren ersten Wohnsitz zu nehmen. Die prekäre Wohnsituation verbunden mit den hohen Lebenshaltungskosten gefährdet den Studienerfolg vieler erwerbstätiger Studierenden. Besonders schwierig ist die Situation der ausländischen Hochschüler/innen. Die Studierendenzahlen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, die Versorgung mit Wohnheimplätzen liegt mit knapp 7 Prozent deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Frankfurter Hochschulen sind ein wichtiger Bestandteil des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in der Stadt. Der Magistrat sollte seine Verantwortung für die wohnungssuchenden Student/innen mit größerem Engagement wahrnehmen.
Inhalt
Antrag vom 10.10.2019, OF 925/2
Betreff: Wohnraumversorgung Frankfurter Studierender - keine Aufgabe der Stadtverwaltung? Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Für einen großen Teil der jungen Menschen, die - oft auch im Nachrückverfahren - einen Studienplatz in Frankfurt zugewiesen bekommen, d.h. die ohne jede Vorbereitung in die Stadt kommen, stellt die Suche nach einer bezahlbaren Unterkunft eine oft unüberwindbare Hürde da. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach Unterstützungsmöglichkeiten durch die Stadt.
- Die Homepage des Studentenwerks verweist bzgl. der Notunterbringung auf Jugend- herberge und zentral gelegene Hostels. Der AStA bietet seit vielen Jahren zu Beginn des Semesters Notbetten im Studierendenhaus auf dem Campus Bockenheim an und fordert regelmäßig die Unterstützung der Stadt ein. Welche Möglichkeiten der Unterstützung sieht der Magistrat bei der Notversorgung von StudentInnen? Stehen obdachlosen Studierenden ggf. die städtischen Notübernachtungen zur Verfügung bzw. welche Alternativen gibt es?
- Es besteht allgemein ein großer Mangel an Bauland. Wie unterstützt der Magistrat das Studentenwerk bei der Bereitstellung von Grundstücken zum Bau von studentischem Wohnraum? In welchem Umfang engagiert sich das Land Hessen als Träger öffentlicher Hochschulen?
- Es besteht in geringem Umfang ein Angebot vor allem städtischer Wohnungsbaugesellschaften (namentlich der Wohnheim GmbH), Studierenden die Anmietung geförderten Wohnraums in wenig nachgefragten Seniorenwohnanlagen zu ermöglichen. Wie sind die Erfahrungen mit diesem Programm? Besteht die Möglichkeit, das Angebot z. B. auf die außerhalb Frankfurts liegenden Wohnungen auszuweiten, für die Belegrechte der Stadt bestehen?
- Regelmäßig wird die Frankfurter Bevölkerung aufgerufen, Wohnraum für Studierende zur Verfügung zu stellen. Ein Programm "Wohnen gegen Hilfe" wurde initiiert. Gibt es Erkenntnisse über den Erfolg dieser Maßnahmen? Begründung: Die Wohnungsnot derjenigen Frankfurter Studierenden, die nicht aus begüterten Familien stammen, ist regelmäßig zu Semesterbeginn Gegenstand von Presse-berichten. Viele Studierenden verbleiben im Elternhaus und nehmen oft mehrstündige Fahrten zum Studienort auf sich. Dennoch wird durch den Zuzug einer großen Zahl von HochschülerInnen der Frankfurter Wohnungsmarkt zusätzlich belastet. Grundbesitz des Landes Hessen, der sich für den Bau studentischen Wohnraums geeignet hätte (Campus Bockenheim, ehemaliges Polizeipräsidium) wurde an private Investoren veräußert, die an der Schaffung bezahlbaren Wohnraums kein Interesse haben. Aber auch die Stadt Frankfurt fühlt sich grundsätzlich nicht zuständig, obwohl Studierenden durch Erhebung einer Zweitwohnungssteuer nahe gelegt wird, hier ihren ersten Wohnsitz zu nehmen. Die prekäre Wohnsituation verbunden mit den hohen Lebenshaltungskosten gefährdet den Studienerfolg vieler erwerbstätiger Studierenden. Besonders schwierig ist die Situation der ausländischen Hochschüler/innen. Die Studierendenzahlen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, die Versorgung mit Wohnheimplätzen liegt mit knapp 7 Prozent deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Frankfurter Hochschulen sind ein wichtiger Bestandteil des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in der Stadt. Der Magistrat sollte seine Verantwortung für die wohnungssuchenden Student/innen mit größerem Engagement wahrnehmen.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2019Sie sind hierOFOF 925/2Wohnraumversorgung Frankfurter Studierender - keine Aufgabe der Stadtverwaltung?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 28. Oktober 2019VV 1462Wohnraumversorgung Frankfurter Studierender - keine Aufgabe der Stadtverwaltung?Anfrage
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 810Wohnraumversorgung Frankfurter Studierender - keine Aufgabe der Stadtverwaltung?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme