Anfrage zur geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-Siedlung. Es wird darauf hingewiesen, dass die städtebauliche Figur bewahrt und die Grünflächen nicht bebaut werden sollen. Zudem wird die Schaffung von öffentlich geförderten Wohnungen gefordert.
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Breslauer Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.04.2026.
- Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße/Feuerwache hier: Mehrkostenvorlage17.04.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Brückenbauarbeiten Mörfelder Landstraße27.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Der Presse war zu entnehmen, dass die Mörfelder Landstraße aufgrund von Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn zwischen B26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Breslauer Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Fritz-Kissel-Siedlung besteht aus verschiedenen Teilbereichen, die differenziert betrachtet wurden. Für den Bereich östlich der Beuthener Straße wurde in Abstimmung mit dem Landeskonservator eine separate städtebauliche Untersuchung durchgeführt. In diesem Teilbereich der Siedlung besitz die GWH keine Bestände, sondern nur die NH und die Vonovia. Die GWH führt im westlichen Bereich der Fritz-Kissel-Siedlung bereits seit Jahren Schallschutz- und Wärmedammmaßnahmen durch. Eine Aufstockung des GWH-Bestands ist im westlichen Bereich der Fritz-Kissel-Siedlung nicht geplant. Auf Basis städtebaulicher und denkmalpflegerischer Untersuchung wurden folgenden Punkte als Planungsparameter festgelegt: - Die städtebauliche Figur wird bewahrt, die Grünflächen werden nicht bebaut. - Die Gebäude Breslauer Straße 27-31, 33-37 und 58-66 sowie Mörfelder Landstraße 203 und 205 sollen aufgrund der prägenden Dachkammern nicht aufgestockt werden. - Bei den Aufstockungen wird bewusst auf den Anbau von Aufzügen verzichtet. Dadurch werden unter anderem zusätzliche Nebenkosten für die Mieter vermieden. - Eine Aufstockung ohne Wegfall der Dachkammern ist nicht möglich. Über eine Neuordnung der Kellerräume sollen zusätzliche Abstellflächen entstehen, die den Mieterinnen und Mietern angeboten werden. Wie die NH hat auch die Vonovia die Mieter schriftlich im Juni 2019 darüber informiert, dass in der Siedlung eine Aufstockung geprüft wird. In dem o.g. Informationsschreiben hat auch Vonovia den Mietern zugesichert, dass die Aufstockung keine Mieterhöhung zur Folge hat. Der Magistrat fordert, dass von der NH 40 %, von der Vonovia 30 % des neu entstehenden Wohnraums öffentlich geförderte Wohnungen sein müssen. Hier richtet sich die Miete nach dem gewählten Förderprogramm, d.h. zwischen 5,50 Euro und 10,50 Euro. Die übrigen Wohnungen werden zu marktüblichen Mietpreisen angeboten. Die Grünflächen sollen nicht bebaut werden. Sie sollen im Rahmen der Maßnahme in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und den Mieterinnen und Mietern neugestaltet werden. Ja, diese Möglichkeit besteht. Ziel ist es, die baulichen Maßnahmen so erträglich wie möglich zu gestalten. Im Bedarfsfall können von der NH Umsetzwohnungen oder auch Tagespflege angeboten werden. Die Vonovia hat seit März 2019 einen Quartiersmanager eingestellt, der während der Bauphase von Aufstockungs-, Neubau- und Modernisierungsprojekten Ansprechpartner für die Mieter ist. Sollte für einzelne Mieter die Notwendigkeit bestehen, für einen begrenzten Zeitraum in ein Ausweichquartier zu ziehen (Hotel oder Pension), kann das durch den Quartiersmanager organisiert werden. Der Betrieb und die Wartung von Aufzügen führt zu höheren Nebenkosten. Um einen entsprechenden Anstieg der Nebenkosten zu verhindern, sollen keine Aufzüge errichtet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 30. Juli 2019OFOF 1319/5Anfrage zur geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-SiedlungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. August 2019VV 1398Anfrage zur geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-SiedlungAnfrage
- 13. Januar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 7Anfrage zur geplanten Nachverdichtung in der Fritz-Kissel-SiedlungStellungnahme
- 20. Januar 2020OFOF 1576/5Keine Nachteile für die Mieter in der Fritz-Kissel-Siedlung durch die Nachverdichtung!Ortsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab