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Gift-Gefahr für den Urselbach?

Vorlagentyp: STMagistrat
93 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Gefährdung durch Schwermetalle am Altlastenstandort "Neumühle" und den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. Ziel ist es, die Umwelt und den Urselbach zu schützen, indem belastete Materialien entfernt und die Wasserqualität überwacht wird.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Altlastenstandort "Neumühle" ist dem Magistrat grundsätzlich bekannt. Jedoch liegt die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Altlastenflächen bei der Oberen Bodenschutzbehörde im Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat IV Wi 41.1 "Grundwasser, Bodenschutz"). Zur Beantwortung der Anfrage V 292 des Ortsbeirats 8 wurde daher eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt eingeholt.

Die Schwermetall-Belastungen auf dem über Jahrzehnte brachliegenden Grundstück des Altstandorts "Neumühle" sind der Oberen Bodenschutzbehörde bekannt und der Grund für die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen. Zusätzlich sind am Regierungspräsidium Darmstadt die Dezernate für Arbeitsschutz, Abfallwirtschaft, Oberflächengewässer und Naturschutz mit einbezogen.

Im Hinblick auf die geplante Nutzung des Grundstücks - Wohngebiet mit Schulstandort - hat der Projektentwickler ein umfassendes Sanierungskonzept vorgelegt. Dieses umfasst auch den angrenzenden Erdwall entlang des Urselbachs. Die Sanierungsarbeiten auf dem Grundstück sind zwischenzeitlich weitgehend abgeschlossen, der Oberboden des ehemaligen Produktionsstandorts der "Hessenglaswerke" wurde dazu fast vollständig abgefahren. Für die nun anstehende Sanierung des belasteten Urselbach-Uferbereichs wurde der Erdwall gerodet und die uferfernen Wurzeln aus dem Wall gezogen und entsorgt. Der Abtrag des Erdwalls ist so vorgesehen, dass ein Eintrag von belastetem Material in den Urselbach verhindert wird.

Für die durch die Untere Wasserbehörde des Hochtaunuskreises genehmigte Baugruben-Wasserhaltung mit Einleitung von temporär anfallendem Schichtwasser in den Urselbach werden regelmäßig Wasserproben entnommen und analysiert. Die Analysenergebnisse belegen die Unbedenklichkeit des eingeleiteten Wassers und zeigen den Erfolg der bisher durchgeführten Bodensanierung.

Insgesamt ist festzustellen, dass durch die Sanierungsmaßnahmen großflächige Bodenbelastungen mit Schwermetallen beseitigt werden, die somit zukünftig keinen negativen Einfluss auf die Umwelt beziehungsweise den Urselbach nehmen können.

Zur Ursache des Fischsterbens im Urselbach am 03.06.2021 wurde bereits bei der Beantwortung der Anfrage des Ortsbeirats 8 (V

50) Stellung genommen. Darüber hinaus teilt die Obere Wasserbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt mit, dass das Abwasser aus der kommunalen Kläranlage Oberursel-Weißkirchen in der Regel die wasserbehördlich geforderten Ablaufwerte einhält, sodass aus dieser Quelle - ordnungsgemäßen Betrieb vorausgesetzt - keine entsprechende Belastung des Urselbachs erfolgt. Die Ermittlungen des Polizeipräsidiums Frankfurt nach möglichen Verursachern der Betriebsstörung der Kläranlage und der daraus resultierenden, vorübergehenden Gewässerverunreinigung des Urselbachs im Juni letzten Jahres sind nach aktuellem Kenntnisstand noch nicht abgeschlossen.

Die dargestellten Untersuchungsergebnisse des BUND und deren Beurteilung werfen zumindest Fragen auf. So bleibt bei den Wasserproben unklar, durch wen, wo genau und mit welchem Sedimentanteil die Proben entnommen und diese dann anschließend gelagert, transportiert und analysiert wurden. Für die Einordnung von Messwerten aus Bodenproben ist zudem der zu betrachtende Wirkungspfad maßgebend, da hier unterschiedliche Analysen-Aufschlussmethoden für die Wirkungspfade Boden-Mensch, Boden-Nutzpflanze und Boden-Grundwasser vorgegeben sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Januar 2022OFOF 107/8Gift-Gefahr für den Urselbach?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. Januar 2022VV 292Gift-Gefahr für den Urselbach?Anfrage
  3. 25. März 2022Sie sind hier
    STST 790Gift-Gefahr für den Urselbach?
    Stellungnahme
  4. 20. Juni 2023OFOF 313/8Belastung des Urselbachs durch AbwasserOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 13. Juli 2023VV 729Belastung des Urselbachs durch AbwasserAnfrage
  6. 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 93 WochenSTST 2212Belastung des Urselbachs durch AbwasserStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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